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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine jährliche Förderung von 50.000 Euro für den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." vor, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die Förderung ist notwendig, da der Verein wichtige Selbstverteidigungsprogramme anbietet und die Gewaltprävention in der aktuellen Situation von großer Bedeutung ist.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß der Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") fördert die Stadt den Verein "Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung Frankfurt e.V." mit 50.000 Euro jährlich.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und da der Verein Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. Selbstverteidigungsprogramme für Frauen* und Mädchen* als Gewaltschutz anbietet, ist eine kommunale Förderung dessen zu leisten. Im Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt ratifiziert, die am

  1. Februar 2018 in Kraft trat. Laut Europarat ist Gewalt gegen Frauen* eine Verletzung der Menschenrechte und eine brutale Form von Diskriminierung. Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen* sollen insbesondere in den Kommunen umgesetzt und gefördert werden. Die Stadt Frankfurt beschloss 2020 im Rahmen der Istanbul Konvention die Präventionsarbeit des Vereins Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. zu fördern, um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* durch frühzeitiges Empowerment bereits im Vorfeld zu verhindern. Der Verein, der 1985 von einer Schwarzen-Deutschen Frau und einer US-Amerikanerin gegründet wurde, bietet einen Schutzraum für Frauen* und Mädchen* ab vier Jahren und leistet seitdem durchgehend Gewaltpräventionsarbeit und feministisches anti-rassistisches Empowerment-Training. Unabhängig von Hautfarben, Nationalitäten, Religionen, sexuellen Orientierungen sowie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, entdecken Frauen* und Mädchen* gemeinsam ihre Stärken und bauen ihr Selbstbewusstsein aus. Mehr als Hunderttausende von Frauen*, Mädchen*, Kindern und Eltern haben seit der Vereinsgründung an den Präventionskursen von Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. teilgenommen. Die Gewaltpräventionsarbeit ist wichtiger als je zuvor, da laut der Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vom November 2022 die Gewalt in Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre um 3,4 Prozent gestiegen ist. Hierbei handelt es sich nur um Straftaten, die polizeilich erfasst wurden. Es wird vermutet, dass die Pandemie die Möglichkeiten zur Anzeige der Straftaten durch die Betroffenen und die Aufdeckung durch Dritte eingeschränkt hat und die Dunkelziffer weit höher liegt. Auswertungen des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" zeigt 2021 einen Anstieg der Beratungskontakte während des Corona-Lockdowns um etwa mehr als fünf Prozent zum Vorjahr. Um eine kontinuierliche und effektive Gewaltprävention leisten zu können, meldet Frauen in Bewegung Kampfkunst und Bewegung e.V. mit diesem Antrag, den Bedarf an institutioneller, finanzieller Unterstützung für Empowerment- und Gewaltpräventionsprogramme für Mädchen* und Frauen* an. Die beiden Corona-Lockdowns haben die Arbeit des Vereins deutlich verändert. Durch innovative Methoden hat der Verein sowohl mehrere zehntausende Menschen mit Gewaltpräventionsinformation erreicht als auch die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder behalten. Der Verein hat trotz Pandemie seine wichtige Empowerment-Arbeit so gut wie möglich fortgesetzt. Für den Wiederaufbau, die Stabilität und Kontinuität der wichtigen Gewaltpräventionsarbeit sind mehrere Stellen und eine langfristige und dauerhafte institutionelle Förderung nötig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 28 · 25.06.2024
TO I, TOP 50
Abgelehnt
Die Vorlage E 374 wird im Rahmen der Vorlagen E 27, E 32, E 122 und E 184 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 71
Abgelehnt
Die Vorlage E 374 wird im Rahmen der Vorlage E 184 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz)

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