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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der städtischen Frankfurter Schulen. Dies soll dazu beitragen, die Schulinfrastruktur zu verbessern und den Investitionsbedarf von bis zu 1 Milliarde Euro zu decken. Ziel ist es, eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft in Frankfurt zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung, den Bau, die Einrichtung und Unterhaltung der städtischen Frankfurter Schulen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes vorzubereiten und diese Aufgaben möglichst zeitnah durch selbigen erbringen zu lassen.

Begründung

Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920 - 1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebotes in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie ein erheblicher Nachholbedarf im Bereich Schulbau, der aus den stetig steigenden Einwohnerzahlen Frankfurts sowie der hohen Nachfrage nach Gymnasialplätzen resultiert, zieht einen erheblichen Investitionsbedarf für Schulneubauten sowie für die Erweiterung und Verbesserung der Schulinfrastruktur nach sich. Hierfür sind im städtischen Haushalt für die nächsten Jahre bis zu 1 Milliarde Euro zu veranschlagen. Dabei haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen zu teilweise erheblichen Kostensteigerung führt. Weder durch die Ende 2017 durch den Magistrat vorgenommene Neuorganisation im Amt für Bau und Immobilien (ABI), noch durch die 2021 erfolgte Neuordnung der Zuständigkeiten im Magistrat für das Baudezernat ist bislang kaum eine Verbesserung dieser Situation zu verzeichnen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft in Frankfurt zu gewährleisten und die hierfür benötigten Finanzmittel im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, bietet sich die Ausgliederung der Schulen aus dem städtischen Haushalt in einen kommunalen Eigenbetrieb an. Das ermöglicht die Bildung einer Organisationsform, die eine Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermöglicht. Der Kreis Lippe hat bereits im August 2003 den Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" gegründet und führt diesen seither mit großem Erfolg. Anfang 2018 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die Gründung eines Eigenbetriebes Schule mit großer Mehrheit beschlossen. In dem Grundsatzbeschluss (Drucksache 2328/17) der Stadt Erfurt dazu heißt es: "In einem Eigenbetrieb werden das gesamte Vermögen, der laufende Betriebsaufwand und der Finanzierungsbedarf in einer gesonderten Rechnung dargestellt. Die Trennung vom städtischen Haushalt eröffnet dem Stadtrat, der Verwaltung und den Bürgern eine größere Transparenz und ermöglicht es, Entscheidungen und deren Auswirkungen leichter nachzuvollziehen. Darüber hinaus entsteht ein eigenständiger Finanzierungskreis mit einem eigenständigen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Der Finanzierungsspielraum kann in Folge der eindeutigen Zuordnung zum Eigenbetrieb besser beurteilt werden. Des Weiteren können beim Eigenbetrieb die erwirtschafteten Abschreibungen direkt in die Bewirtschaftung der Schulen fließen und somit auch für zukünftige Investitionen in diesem Bereich angesammelt werden. Zeitgleich gehen bei einem Übergang der Schulen in den Eigenbetrieb die Vorteile der öffentlichen Hand nicht verloren. Dem Eigenbetrieb bestünde weiterhin die Gelegenheit, günstige Finanzierungskonditionen (z. B. Kommunaldarlehen) zu nutzen und zugleich auch die Einbindung der in Betracht kommenden Fördermittel für Kommunen vorzunehmen. Durch eine konsequente Bündelung der Ressourcenverantwortung sowie die wirtschaftliche und organisatorische Selbständigkeit des Eigenbetriebes Schule lassen sich eine schlanke Organisation mit kurzen Wegen und eine ganzheitliche und prozessorientierte Steuerung erzielen, bei hoher Kostentransparenz und daraus resultierender Wirtschaftlichkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 70
Abgelehnt
Die Vorlage E 372 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeFRAKTIONVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage E 372 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); AfD und BFF-BIG (= Annahme)

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