Bessere finanzielle Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Frankfurt am Main zu verbessern. Dies soll durch eine Erhöhung der Sachkostenpauschale, eine bedarfsgerechte Verpflegungspauschale und eine Anhebung der Förderleistung pro Stunde geschehen. Ziel ist es, die Attraktivität der Kindertagespflege zu steigern und die Existenz der Tagesfamilien zu sichern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, über folgende Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die in der Kindertagespflege engagierten Tagesfamilien nachhaltig zu verbessern und die dafür notwendigen Mittel in den Produkthaushalt 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen: 1.) Die den Tagesfamilien gewährte Sachkostenpauschale wird von derzeit 300 EUR pro Kind auf 400 EUR pro Kind angehoben. Damit folgt der Magistrat seiner eigenen Vorlage M 118/2019 (Beschlussausfertigung § 4652 der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019), dass der monatliche Sachaufwand je Kind und Betreuungsdauer in Höhe der Betriebsausgabenpauschale zu kalkulieren ist, wie sie vom Bundesministerium für Finanzen gewährt wird. 2.) Den Tagesfamilien wird eine bedarfsgerechte Verpflegungspauschale in Höhe von 85 EUR pro Monat und in Vollzeit betreutem Kind gewährt. 3.) Die Förderleistung pro Stunde und betreutem Kind wird auf EUR 7,50 angehoben, angelehnt an die Empfehlung des BVKTP. 4.) Die Degression entfällt. Für jedes betreute Kind erhalten die Tagesfamilien den gleichen Fördersatz. 5.) Die vorgenannten Maßnahmen werden rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 wirksam. 6.) Den Kindertagespflegepersonen wird die Möglichkeiten geboten, sich im Rahmen der erweiterten Grundqualifizierung auf insgesamt 300 Stunden weiterbilden zu können, wofür die finanziellen Mittel bereitzustellen sind.
Begründung
Die Kindertagespflege ist nach SGB VIII ein gleichrangiges Betreuungsangebot zu Kita/Krippe im U3-Bereich und gleichzeitig derzeit für die Kommunen die preisgünstigste Betreuungsform. Für die Eltern besteht nach § 5 SGB VIII das Wunsch- und Wahlrecht der Betreuungsform. Trotzdem werden die in der Kindertagespflege tätigen Personen seitens der Stadt Frankfurt seit Jahren finanziell massiv benachteiligt, was mittlerweile nicht nur zur existenziellen Bedrohung der Tagesfamilien geführt hat, sondern viele von ihnen ihre Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen bereits aufgeben mussten. Die von der zuständigen Dezernentin für das Jahr 2023 angekündigten Einmalzahlungen in Höhe von zweimal 300,00 EUR pro Tageskind helfen den betroffenen Tagesfamilien nicht dauerhaft weiter, da die veralteten Vergütungssätze weder die aus der Betreuung der Tageskinder resultierenden Kosten decken, geschweige deren private Lebenshaltungskosten. Um eine dauerhafte Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der in der Kindertagespflege tätigen Personen zu erreichen und zu verhindern, dass noch mehr Tagesfamilien ihre Tätigkeit in diesem Bereich aus wirtschaftlichen Gründen einstellen müssen, ist eine nachhaltige Anpassung der gewährten Vergütungssätze und Förderleistungen unumgänglich. Über die langfristige Sicherung bereits bestehender Plätze in der Tagespflege hinaus sind durch eine solche Anpassung zudem neue Tagesfamilien hinzuzugewinnen. Dies ist für die Stadt Frankfurt insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, da Betreuungsplätze in der Kindertagespflege im Vergleich zur Betreuung in Einrichtungen deutlich günstiger sind. Auch ist der Platzausbau in diesem Bereich erheblich schneller realisierbar, da die Betreuung zuhause in bereits bestehenden Immobilien erfolgen kann. Zwei bis drei Tagesfamilien ersetzen bereits eine Gruppe in einer Krippe, für die zudem ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern besteht. Die Flexibilität in der Betreuung ist ein weiterer Vorteil gegenüber der Betreuung in Einrichtungen, mit der insbesondere der Bedarf an Nacht- und Randzeitenbetreuung in der Tagespflege besser abgedeckt werden kann. Hinzu kommen die wichtigen Aspekte der Integration und Inklusion. Beides kann in einer Kleingruppe der Kindertagespflege häufig besser gelingen als in einer Kita mit wechselnden Bezugsgruppen und einer größeren Anzahl von Kindern. Um dieses mit der Kindertagespflege verbundene Potential zu heben, müssen jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Denn trotz der vielfältigen Vorteile in der Kindertagespflege liegt deren derzeitiger Anteil bei den U3-Betreuungsplätze in Frankfurt gerade einmal bei mageren 10 % und damit deutlich unter der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlenen Betreuungsquote von 30 %. Da der Ausbau der Kindertagespflege zudem qualitativ hochwertig erfolgen muss, ist der Magistrat ebenfalls dazu aufgefordert, die für eine erweiterte Grundqualifizierung der Kindertagespflegepersonen erforderlichen Mittel bereitzustellen und die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege
Ausgaben 2025: 366 Mio € · im Antragsjahr 2023 355 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)