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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Maximal ein Drittel des Einkommens für Miete - Mietzuzahlung einführen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, im Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel für Zuschüsse an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen bereitzustellen, die mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete aufwenden. Dies soll die Mietbelastung für sozial schwache Haushalte verringern und die Wohnsituation in Frankfurt verbessern.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden Mittel für Zuschüsse eingestellt, die an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen ausgezahlt werden, sofern diese mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden.
  2. Beim Amt für Wohnungswesen werden entsprechend Stellen geschaffen, um die Verwaltung der Mietzuzahlung zu ermöglichen.

Begründung

Mietzuzahlungen gewährleisten, dass sich Mieter*innen von geförderten Wohnungen die Miete tatsächlich leisten können. In Graz wird dies unter dem Namen Mietzinszuzahlungen seit mehr als 20 Jahren erfolgreich umgesetzt. In Frankfurt liegt die durchschnittliche Mietbelastungsquote bei 30,6 Prozent (Ergebnisse der Umfrage Leben in Frankfurt 2023). Knapp die Hälfte der Frankfurter Haushalte muss 30 Prozent oder mehr des Bruttoeinkommens für die Miete aufbringen (vgl. Studie der Hans-Böckler-Stiftung 2021: Die Verfestigung sozialer Wohnversorgungsprobleme, S. 108). Lohnanstiege konnten in den letzten Jahren keineswegs mit dem Anstieg der Wohnkosten Schritt halten (vgl. Immoconcept Wohnungsmarkt Studie 2020). Besonders für Ausländer*innen, Senior*innen, Transfergeldempfänger*innen, Studierende, Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung und große Familien werden am Frankfurter Wohnungsmarkt unterdurchschnittlich versorgt und sind daher dringend auf Unterstützung angewiesen (Bericht Kommunale Wohnraumversorgung 2022). Etwa ein Viertel der Mieter*innen müssen 40 Prozent und oder sogar mehr ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen (Ergebnisse der Umfrage Leben in Frankfurt 2022: S. 21). Menschen, die weniger als 1.700 Euro im Monat zur Verfügung haben, müssen durchschnittlich 54 Prozent für die Miete aufwenden (vgl. ebd.). Mietbelastungen von mehr als einem Drittel des Einkommens werden als nicht leistbar angesehen. Zuzahlungen, auch schon in relativ geringen Höhen, machen einen deutlichen Unterschied in der Lebensrealität der Bewohner*innen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2024 29 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 38
Abgelehnt
Die Vorlage E 369 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIGAfD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Sonstige:
FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)

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