Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich)
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, Mittel für die Rekommunalisierung des öffentlichen Busverkehrs in Frankfurt am Main im Doppelhaushalt 2024/2025 bereitzustellen. Dies soll die Mobilität der Bürger*innen sichern und die Qualität des Busverkehrs verbessern, indem die Kontrolle wieder in die Hände der Stadt gelegt wird.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Doppelhaushalt 2024/2025 werden ausreichend Mittel für die Rekommunalisierung zuvor privatisierter Bereiche des öffentlichen Busverkehrs eingestellt.
Begründung
Der Busnahverkehr kehrt in die kommunale Hand zurück, um die Mobilität aller Frankfurter*innen dauerhaft zu sichern, denn Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht rein profitorientierter Marktlogik unterworfen werden. Rekommunalisierung bedeutet, dass die Daseinsvorsorge wieder vollumfänglich von der öffentlichen Hand sichergestellt wird, in diesem Fall die Buslinienbündel wieder ausschließlich von einer städtischen Einrichtung betrieben werden. Davon profitiert die kommunale Politik durch direkten Einfluss auf Preis und Qualität. Rechtlich ist eine Rekommunalisierung des Busnahverkehrs möglich: Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Die Ausschreibung eines Teils der Busverkehre, der sogenannte Frankfurter Weg, der nichts anderes als Ausdruck der umfänglichen Privatisierungswellen der vergangenen Jahrzehnte ist, hat gezeigt, dass die Versorgung durch private Anbieter im Busverkehr eine Verschlechterung für die Belegschaften und die Nutzer*innen darstellt. Mitarbeiter*innen mussten schlechtere Tarifbedingungen hinnehmen. Fahrgäste hingegen klagen immer wieder über mangelnde Streckenkenntnis der oft kurzfristig eingesetzten Fahrer*innen und schlechte Servicequalität. Auch der Zustand der Busflotten, die von den verschiedenen Betreibern in Frankfurt eingesetzt werden, ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Der Betrieb aller Linienbündel durch einen einzigen städtischen Eigenbetrieb könnte den verkehrssicheren Zustand der Busse, die (behindertengerechte) Ausstattung, gesetzeskonforme Abgasnormen und die Steigerung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge an der Gesamtflotte wesentlich einfacher und besser sicherstellen als die aktuell zersplitterte Betreibervielfalt. Darüber hinaus werden durch einen Eigenbetrieb langfristig auch Skaleneffekte beispielsweise bei der Beschaffung erzielt und vorhandene Wissensbestände für den öffentlichen Personennahverkehr gesichert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
16.10 traffiQ (Treuhandbereich)
Ausgaben 2025: 87 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt -2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)