Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Budgeterhöhung für die Kulturschaffenden der Freien…
Vollständigen Titel anzeigen
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Budgeterhöhung für die Kulturschaffenden der Freien Szene in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Etatantrag fordert eine signifikante Erhöhung des Kulturetats, um die Kulturschaffenden der Freien Szene in Frankfurt am Main zu unterstützen und faire Bedingungen zu schaffen. Die gegenwärtige Förderstruktur reicht nicht aus, um die steigenden Kosten und Herausforderungen der Künstler*innen zu bewältigen. Erwartet wird eine bessere finanzielle Absicherung und die Sicherstellung einer breiteren kulturellen Vielfalt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Basierend auf den Forderungen der Koalition der Freien Szene FFM werden in den Haushalt 2026 folgende Kulturfördermittel eingestellt:
- Für den Bereich Bildende Kunst:
a) Jährliches Budget für Eigenhonorare von 260.000 Euro,
b) Jährliches Budget für Ausstellungsvergütung von 120.000 Euro,
c) Jährliches Budget für Projektförderung von 400.000 Euro,
d) Jährliches Budget für Projekt- und Recherchestipendien von 120.000 Euro.
- Für den Bereich Darstellende Kunst: Jährliches Budget von 2 Mio. Euro.
- Für den Bereich Film und Medien:
a) 370.000 Euro Jahresbudget für Realisierung des Film- und Festivalhauses,
b) 10.000 Euro Jahresbudget für Film- und Medienpädagogik.
- Für den Bereich Klassische Musik: Jahresbudget von 300.000 Euro und Vergabe von Projektmitteln auch an Einzelkünstler*innen.
- Für den Bereich Literatur:
a) 20.000 Euro für die Lesereihe "Schnittstellen, Wortorte in Kunsträumen",
b) 17.000 Euro für die Lesereihe "Lyrik von Dichterinnen im Fokus",
c) 20.000 Euro für Schreibwerkstätten, Literaturstipendien und einen Literaturpreis.
- Für den Bereich Popularmusik: Jahresbudget 240.000 Euro.
Spartenübergreifend:
- Jahresbudget für barrierefreie Kunst- und Kulturangebote von 100.000 Euro und Schaffung einer Personalstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Mehr kostengünstige Produktionsräume und Ateliers in städtischen Liegenschaften für Kunst- und Kulturschaffende bereitstellen.
- Ein*e amtsübergreifende*r Ansprechpartner*in der Stadt Frankfurt/Main, der/die für die Bewilligung von Genehmigungen von Kunst im öffentlichen Raum zuständig ist.
- Mittel der Tourismusabgabe werden zu 30 Prozent zur Förderung der freien Kulturszene verwendet und zwei Vertreter*innen der Kulturszene werden Teil des Tourismusbeirats.
Begründung
Frankfurt am Main ist eine wohlhabende Stadt. Doch hinter den glänzenden Fassaden der großen Institutionen kämpfen die Kulturschaffenden der Freie Szene - das Rückgrat der städtischen Kreativität - stetig um ihre Existenz. Die aktuelle Förderstruktur ist angesichts steigender Kosten und prekärer Arbeitsbedingungen unzureichend. Wir fordern daher eine signifikante Erhöhung des Kulturetats, um die künstlerische Arbeit in dieser Stadt fair zu entlohnen und abzusichern.
Kulturschaffende treffen die allgemeinen Preissteigerungen und die Inflation besonders hart, da sie oft über keinerlei finanzielle Puffer verfügen. Während die Lebenserhaltungskosten drastisch steigen, gibt es für freischaffende Musiker*innen oder Bildende Künstler*innen keinen "Inflationsausgleich". Auch die Preise auf dem freien Kulturmarkt für Technik, Logistik und Material nehmen stetig zu. Ohne eine Anpassung der Fördermittel führt dies faktisch zu einer Kürzung des kulturellen Angebots und zur Verdrängung von Künstler*innen aus der Stadt.
Die Zahl der professionell arbeitenden Künstler*innen in Frankfurt steht in keinem Verhältnis zu den bereitgestellten Mitteln. In der Bildenden Kunst leben und arbeiten laut Künstlersozialkasse mindestens 1.500 Menschen in Frankfurt. Aktuell erhalten jedoch nur etwa 10 Prozent dieser Künstler*innen eine Projektförderung. Die Szene wächst, auch durch den Zuzug junger Absolvent*innen der hessischen Ausbildungsstätten. Da die Fördertöpfe nicht im gleichen Maße mitgewachsen sind, verteilen sich die Mittel auf immer mehr Köpfe, was ein kostendeckendes Arbeiten nahezu unmöglich macht.
Besonders skandalös ist der Umstand, dass Projektförderungen oft nur Material- und Fremdkosten abdecken. Die eigentliche künstlerische Arbeit - die Recherche, das Konzept, die Umsetzung - wird häufig überhaupt nicht entlohnt. Wir fordern zusätzliche Fördermittel für Eigenhonorare, da die Vergütung der eigenen Arbeitszeit für zeitgenössische Kunstformen unerlässlich ist.
Der Mangel an bezahlbaren Arbeitsräumen ist eines der größten Hindernisse für die Freie Szene. Proben- und Veranstaltungsräume sind entweder unbezahlbar oder strukturell kaum zugänglich.
Besonders absurd: Bei vielen städtischen Liegenschaften fließt ein Großteil der Kulturförderung direkt als Mietzahlung an die Stadt zurück. Wir fordern, dass die Stadt Frankfurt ihre Immobilien zu deutlich reduzierten Mietsätzen für kulturelle Zwecke zur Verfügung stellt. Kulturförderung muss auch in Kultur fließen.
Als wohlhabende Stadt verfügt Frankfurt über die Mittel, diesen Missständen entgegenzuwirken und faire Bedingungen zu schaffen, die der gesellschaftlichen Relevanz und der Vielfalt der freien Kulturarbeit gerecht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP; GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (101 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)