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Freiwillige Leistungen allgemein Freiwillige städtische Zuschüsse gehören auf den Prüfstand

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine umfassende Prüfung aller freiwilligen städtischen Zuschüsse, um sicherzustellen, dass diese einem zwingenden öffentlichen Bedürfnis entsprechen. Ziel ist es, die Ausgaben im städtischen Haushalt zu reduzieren und eine ausgeglichene Haushaltsführung zu erreichen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat prüft alle freiwilligen Leistungen darauf, ob dafür jeweils ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe geltend gemacht werden kann.
  2. Der Magistrat prüft und dokumentiert, inwieweit die jeweilige Zuschusshöhe dem zugedachten Zweck bzw. dessen Verwendung angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf eine aus der Nichtgewährung resultierenden Reduzierung des erwarteten Defizits im städtischen Haushalt 2023.
  3. Der Magistrat prüft, wie die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer freiwilliger städtischer Leistungen zu bewerten ist und dokumentiert das Ergebnis.
  4. Der Magistrat überprüft, ob die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen und dokumentiert das Ergebnis.
  5. Alle freiwilligen Leistungen, die nach den vier oben aufgeführten Prüfungen das Kriterium des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses nicht erfüllen, werden im Haushalt 2023 um 25 Prozent gekürzt, im Haushalt 2024 halbiert und ab dem Haushaltsjahr 2025 gänzlich ge strichen.

Begründung

Die Kämmerei selbst verweist im Kapitel "Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" (S. 159 - 164 HH-Entwurf 2023) im Abschnitt 19 "Grundsätzliche Fragen" auf das Problemfeld der freiwilligen Leistungen und Zuschüsse, wenn sie dort auf den Genehmigungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Haushalt 2007 rekurriert und die hierin angemahnte Auflage im Hinblick auf die Zuschusspolitik wiedergibt: "Bei der Vergabe freiwilliger städtischer Zuschüsse ist, (. . .) mit dem Ziel der Reduzierung weiterhin kritisch zu prüfen, ob - ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe besteht, - die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck gegenüber angemessen ist, - die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer berücksichtigt wurde, - die Zuschussvergabe und Verwendungskontrolle die Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen. Der Magistrat ist daher im Hinblick auf das Ziel einer ausgeglichenen Haushaltsführung dazu angehalten, die Ausgaben für Freiwillige Aufgaben kritisch zu hinterfragen. Sofern diese nicht den vorgenannten Kriterien genügen, sind diese 2023 und 2024 stufenweise zurückzuführen und ab dem Haushaltsjahr 2025 gänzlich zu streichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 360 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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