Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einhausung A 661: Weitergehenden Lärm- und Gesundheitsschutz realisieren
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die BAB 661 im Bereich von Wohngebieten komplett einzuhausen und mit einer Luftfilteranlage auszustatten, um Anwohner*innen vor Lärm und Schadstoffen zu schützen. Dies ist notwendig, da die Verantwortung für die Lärmbelastung nicht bei den Anwohner*innen liegt, sondern bei den Autofahrer*innen und dem Bund. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung des Lärmschutzes und der Gesundheit der Bürger*innen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Damit die Anwohner*innen entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor Lärm und Schadstoffen geschützt werden, wird die BAB 661 im Bereich von bestehenden oder zukünftigen Wohngebieten innerhalb des Stadtgebiets komplett eingehaust und das Bauwerk mit einer Luftfilteranlage versehen. Die dafür notwendigen Planungsmittel werden in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt und die Stadt bemüht sich um eine Kostenübernahme der Baumaßnahmen durch Bund und Land.
Begründung
Die Verantwortung für den Lärm und die Schadstoffbelastung an den Autobahnen haben die Autofahrer*innen als Verursacher*innen und der Bund als der Zuständige für die Autobahnen, nicht die Anwohner*innen. Wenn der Bund die vollständige Kostenübernahme verweigert, müssen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen die notwendigen Kosten der Komplett-Einhausung tragen, denn sie haben die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Bürger*innen bzw. verfolgen den weiteren Autobahnausbau. Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Einhausungsvariante L2 greift zu kurz und lässt tausende Menschen in den östlichen Stadtteilen weiterhin unter Dauerlärm und Abgasen leiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
16.03 Verkehrsanlagen
Ausgaben 2025: 168 Mio € · im Antragsjahr 2024 162 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung)