Vorkaufsrechte wahrnehmen und Milieuschutzsatzungen ernst nehmen
Zusammenfassung
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wird vorgeschlagen, zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr bereitzustellen, um die Vorkaufsrechte der Stadt Frankfurt am Main wahrzunehmen und die Milieuschutzsatzungen zu unterstützen. Dies soll der Verdrängung von alteingesessenen Mietern durch Luxussanierungen entgegenwirken und die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Doppelhaushalt 2024/2025 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr eingestellt, um die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit § 24 Baugesetzbuch (dem "Allgemeinen Vorkaufsrecht"), insbesondere in Gebieten mit bestehenden Milieuschutzsatzungen, und mit § 25 Baugesetzbuch (dem "Besonderen Vorkaufsrecht") wahrzunehmen.
Die erworbenen Grundstücke und Wohngebäude werden für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und der entsprechenden Infrastruktur gesichert.
Ein Weiterverkauf der Grundstücke aus städtischem Besitz wird ausgeschlossen.
Begründung
Mit den Milieuschutzsatzungen der Stadt Frankfurt am Main soll die Verdrängung der alteingesessenen Mieter*innen durch Luxussanierungen verhindert werden. Um dieses Ziel zu erreichen wurden 2018 sechs neue Milieuschutzsatzungen verabschiedet. Besonders die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Gebieten mit gültiger Milieuschutzsatzung erschwert, denn die Stadt kann per Vorkaufsrecht in Kaufverträge als Käufer*in einsteigen, sofern der*die eigentliche Käufer*in nicht zusichert, von einer Umwandlung in Eigentum abzusehen. Damit die Stadt glaubhaft machen kann, ihre Pflichten als Käuferin wahrzunehmen, müssen entsprechende Mittel vorhanden sein. Nur dann kann ggf. umfangreich vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden. Mit § 4192 vom 17.06.2019 wurde die Erweiterung des Ankaufsetats für das Jahr 2019 um 7,5 Millionen Euro beschlossen. Eine Verstetigung und Aufstockung dieser Mittel zur Ausübung von Vorkaufsrechten muss im Doppelhaushalt 2024/2025 unbedingt berücksichtigt werden. Mit weiteren Bodenpreissteigerungen werden sich die Fälle häufen, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendig wird, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dafür bedarf es entsprechender Mittel zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Auch im Rahmen von Vorkaufssatzungen, die Bebauungspläne begleiten, werden diese Mittel notwendig. Seit Januar 2018 wurden insgesamt sechs Vorkaufssatzungen für Gebiete mit neuen Bebauungsplänen beschlossen. Auf dieser Grundlage kann die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Um die, in entsprechenden Bebauungsplänen formulierten städtebaulichen Ziele zu verwirklichen und die Grundstücke hierfür anzukaufen, werden die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)