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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Parkraumbewirtschaftung

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Frankfurt vor, um Anwohner*innen und Gewerbebetriebe zu entlasten. Dies soll bis zum Ende der laufenden Wahlperiode umgesetzt werden, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2024/2025 werden die notwendigen Mittel und Personalressourcen, u.a. zusätzliche Personalstellen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs, eingestellt, um in Frankfurt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode eine möglichst flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit vergünstigten Tarifen für Anwohner*innen und Lieferzonen für Gewerbebetriebe auch außerhalb des Alleenrings im ganzen Stadtgebiet einzuführen.

Begründung

Die Frankfurter Stadtregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: "Wir führen schnellstmöglich eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit einer Anwohner*innenregelung ein, um Verdrängungseffekte in Bereiche ohne Parkraumbewirtschaftung zu verhindern. Gewerbebetriebe erhalten die Möglichkeit Gewerbeparkausweise zu erwerben, deren Preis ggf. nach der Anzahl der benötigten Ausweise ansteigend gestaffelt wird. Kostenloses Parken wird es mittelfristig nur an Mobilitätsstationen (z. B. P+R Anlagen) am Stadtrand geben, um das Pendeln mit dem ÖPNV zu vereinfachen." Der Koalitionsvertrag hat, gesetzt den Fall, dass die Stadtregierung beieinanderbleibt, eine Gültigkeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode. Um das Vorhaben einer weitestgehend flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung bis dahin umzusetzen, bedarf es umfangreicher Investitionen und zusätzlicher Personalstellen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Neben der neu geschaffenen Anwohner*innenregelung innerhalb des Alleenrings sollten weitere Zonen stadtweit eingerichtet werden, damit die Parksituation sich auch dort für Anwohner*innen verbessert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2024 35 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 41
Abgelehnt
Die Vorlage E 350 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme)

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