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Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag der AfD fordert die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse, um die Haushaltsdisziplin zu stärken und die Verschuldung der Stadt zu reduzieren. Dies ist notwendig, da die Verschuldung seit 2016 kontinuierlich gestiegen ist und bis 2026 auf knapp 5 Mrd. Euro ansteigen könnte.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für eine kommunale Schuldenbremse vorzulegen, das in der Hauptsatzung verankert wird und die folgenden Eckpunkte beinhaltet:

  1. Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Netto-Neuverschuldung aufzustellen.
  2. Nur bei einer deutlich negativen konjunkturellen Entwicklung dürfen Rücklagen aufgelöst werden, um den Haushalt auszugleichen. In konjunkturellen Aufschwungphasen sind nach Möglichkeit Rücklagen zu bilden.
  3. Rücklagen werden erst gebildet, wenn der Schuldenstand auf Null gesunken ist. Solange werden Haushaltsüberschüsse ausschließlich für den Schuldendienst verwendet.
  4. Bei Naturkatastrophen, einem umfassenden Cyberangriff, einem großflächigen Blackout oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle der Stadt entziehen und die städtische Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Ziffer 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.

Begründung

Trotz der hohen Einnahmen der Stadt, vor allem aus der Gewerbesteuer, stieg die Verschuldung des städtischen Haushalts seit dem Jahr 2016 kontinuierlich an. Mit einer Schuldenbremse, wie sie inzwischen auch für den Bund im Grundgesetz, das Land Hessen in der Landesverfassung und in den Satzungen zahlreicher Kommunen verankert worden ist, kann ein Beitrag zur Entschuldung der Stadt und zum Erhalt der eigenen finanziellen Gestaltungskraft geleistet werden. Angesichts der für die kommenden Jahre zu erwartenden Defizite und dem prognostiziertem steilen Anstieg des Schuldenstands bis 2026 auf knapp 5 Mrd. Euro ist es überfällig, dieser Entwicklung entgegenzutreten und den politischen Willen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung verbindlich festzuschreiben. Alle freiwilligen städtischen Leistungen müssen einer grundsätzlichen kritischen Analyse unterzogen und konsequent hinterfragt und in Einzelfällen gegebenenfalls korrigiert werden, auch wenn das ebenso unbequem wie unpopulär sei. Auch die Standards städtischer Leistungen - wie etwa die überaus großzügigen und kostenintensiven Baustandards bei städtischen Kitas - müssen auf Einsparpotentiale hin überprüft werden. Der Magistrat hat die Aufgabe, kontinuierlich sämtliche Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Hierbei darf auch eine sozialverträgliche Reduzierung der Zahl der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden. Neue freiwillige Ausgaben dürfen nur dann beschlossen werden, wenn zugleich eine finanzielle Deckung gesichert ist. Das bisherige Vorgehen des Magistrats und der Koalition widerspricht dem Grundsatz, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein soll (§ 92 Abs. 3 HGO). Da diese Forderung vom Magistrat in der Regel nicht umgesetzt wird, soll in der Hauptsatzung eine sogenannte "Schuldenbremse" festgelegt werden. Die AfD-Fraktion ist sich bewusst, dass ein nicht unerheblicher Teil des strukturellen Defizits durch Wahrnehmung von Aufgaben von Bund und Ländern entstanden ist. Dies entlässt die Stadt jedoch nicht aus der Verantwortung, auch ihren eigenen Beitrag zur Entschuldung zu leisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

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Zur Haushaltsanalyse

31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2023 7 Mio € — preisbereinigt +18 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 348 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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