Betreuung von Drei-bis Sechsjährigen nicht gänzlich kostenfrei stellen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Kita-Gebühren für die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen Kindern wieder einzuführen, da die finanzielle Situation der Stadt Frankfurt angespannt ist. Dies soll dazu beitragen, die steigende Verschuldung der Stadt zu verringern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 zur Magistratsvorlage M 101/2018, mit welchem die Kita-Gebühren für die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen Kindern gestrichen wurden, wird dahingehend aufgehoben, dass für eine Betreuungszeit, die über die vom Land geförderten sechs Stunden Betreuung hinausgeht, wieder entsprechende Gebühren erhoben werden.
Begründung
Die angespannte Haushaltslage und die zusätzlich weiter stark steigende Verschuldung der Stadt Frankfurt machen eine Anpassung dieses Beschlusses erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)