Ehrenamtskarte stärken
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Ehrenamtskarte in Frankfurt am Main zu stärken, indem das Antragsrecht von fünf auf drei Jahre herabgesetzt wird. Dies soll das bürgerschaftliche Engagement fördern und die Attraktivität der Ehrenamtskarte erhöhen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 , dokumentiert.
Für die Herabsetzung des Antragsrechts zum Bezug der Ehrenamtskarte von fünf auf drei Jahren und zur Prüfung von weiteren Vergünstigungen/Leistungen werden
| 2024 | 5.000 € |
| 2025 | 10.000 € |
zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die Ehrenamtskarte soll das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig fördern. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für diesen freiwilligen Einsatz und wird auch als entsprechendes Signal verstanden. Die Ehrenamtskarte ist für den Inhaber mit verschiedenen Vergünstigungen verbunden. Derzeit kann in Frankfurt am Main die Ehrenamtskarte erhalten, wer sich mindestens fünf Stunden in der Woche und seit mindestens fünf Jahren ohne Aufwandsentschädigung, die über eine reine Kostenerstattung hinausgeht, in einer oder mehreren gemeinnützigen Organisation(en) in Frankfurt am Main engagiert. Mit Ausnahme der Mindeststundenanzahl der wöchentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit, stehen die weiteren Vergabevoraussetzungen im Ermessen der Kommune. In Hanau kann der Antrag zur Ausstellung der Ehrenamtskarte bereits nach einem Jahr, in Wiesbaden nach zwei Jahren und im Kreis bzw. Stadt Offenbach nach drei Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit gestellt werden. Die Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte in Frankfurt - die Stellung eines Antrags auf Ehrenamtskarte sollte auch in Frankfurt bereits nach drei Jahren möglich sein - dient zum einen die Motivation zur Ausübung eines Ehrensamts (weiter) zu stärken und zum anderen einer Synchronisation der Voraussetzungen innerhalb des Rhein-Main-Gebiets. Laut Studien ist, insbesondere nach der Corona-Pandemie, ein Rückgang von ehrenamtlichen Helfern bei den freiwilligen Organisationen und Vereinen zu verzeichnen. Die Attraktivität ist durch weitere Vergünstigungen/Leistungen zu verbessern. Hierfür sind weitere Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.07.2024 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.
35.01 Zentrale Serviceleistungen
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2024 23 Mio € — preisbereinigt -42 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)