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Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Istanbul-Konvention umsetzen (12) - KoFinanzierung

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Ko-Finanzierung eines neuen Beratungsangebots für neurodivergente queere Menschen mit Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen vor. Dies soll die Beratungskapazitäten der psychosozialen Beratungsstelle "gewaltfreileben" des Vereins Broken Rainbow e.V. erweitern. Ziel ist es, die Unterstützung für eine besonders betroffene Zielgruppe zu verbessern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die psychosoziale Beratungsstelle "gewaltfreileben" des Vereins Broken Rainbow e.V. zur Ko-Finanzierung eines neuen speziellen Beratungsangebotes für neurodivergente queere Menschen mit Gewalt-/Diskriminierungserfahrungen und zur Ausweitung der Beratungskapazitäten werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 12.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 12.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Der Verein Broken Rainbow e.V. hat in 2023 sein 20-jähriges Jubiläum gefeiert und unterhält seit 2007 die Beratungsstelle "gewaltfreileben", die psychosoziale Beratung bietet für Frauen*, Lesben, Trans*, Inter* und andere queere Menschen. Diese sind besonders häufig von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Lebenswelt der Klient*innen, der Blick der Berater*innen richtet sich auf die Ressourcen, die jede*r Klient*in mitbringt und die gestärkt werden. Unter der Beschreibung "Neurodivergenz" werden derzeit verschiedene psychische Verfasstheiten subsumiert, die sich von anderen psychischen Dispositionen der allgemeinen Bevölkerung unterscheiden, vor allem die hyperkinetischen "Störungen" ADS/ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung) und Autismus. Mit dem Konzept der Neurodivergenz oder Neurodiversität wird versucht, einer Pathologisierung, wie sie in der "Internationalen Klassifikation psychischer Störungen" (ICD) festgeschrieben wird, etwas entgegenzusetzen: Neurodivergenz bzw. Neurodiversität bezieht sich auf eine neurobiologische Vielfalt, d.h. dass Autismus oder auch ADS/ADHS zwar mit neurologischen Veränderungen im Gehirn einhergehen, diesen jedoch nicht zwangsläufig ein Krankheitswert zugeordnet werden muss. Im Regelfall wenden sich autistische Queers im Erwachsenenalter an die Beratungsstelle, die zwar in ihrer sozialen Interaktion auf Hindernisse stoßen, aber das Beratungsangebot selbstständig wahrnehmen können. Der Kontakt zu Menschen mit vergleichbaren Lebenserfahrungen, wie beispielsweise einem Coming Out Prozess, der Transition oder auch dem Zurechtfinden in einer Welt, gemacht für neurotypische Menschen, kann wesentlich dazu beitragen, Diskriminierungs- oder Gewalterfahrungen besser zu bewältigen und somit das psychische Wohlbefinden positiv beeinflussen. Die Analyse der Klient*innen der der Beratungsstelle "gewaltfreileben" zeigt, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Personen, die neurodivergent sind (also sich dem autistischen Spektrum zuordnen oder AD(H)S haben), die psychosoziale Beratung in Anspruch nimmt. Der Trägerverein "Broken Rainbow e.V." erweitert daher das Angebot der Beratungsstelle um ein Modellprojekt für diese Zielgruppe. In Frankfurt gibt es derzeit kein vergleichbares Beratungsangebot. Der Trägerverein konnte die Aktion Mensch dafür gewinnen, ein entsprechendes Modellprojekt für drei Jahre von 2024 an bis 2026 aufzulegen und anteilig zu finanzieren. Die Aktion fördert 32.000 € von den Gesamtkosten in Höhe von 44.000 €, die erforderliche Ko-Finanzierung beträgt demnach 12.000 € jährlich. Damit wird sichergestellt, dass dieses Projekt umgesetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 28 · 25.06.2024
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage E 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage E 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Mitdiskutieren

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