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Mehr Steuerfahnder*innen einsetzen - Gewerbesteuereinnahmen erhöhen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt am Main durch die Schaffung zusätzlicher Stellen zur Betriebsprüfung zu erhöhen. Dies soll durch die gesetzliche Mitwirkung im Steuerermittlungsverfahren geschehen, um Fehler zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main steigert ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung von weiteren Stellen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt sie ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.

Begründung

Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zusätzlich gesteigert werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen schon gute Erfahrungen gemacht. Die Teilnahme von kommunalen Betriebsprüfer*innen stellt auch keinen Eingriff in das Steuergeheimnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO dar. Das Finanzgericht Düsseldorf stellt in einem Urteil vom 19. Januar 2018 (1 K 2190/17 AO) fest: "§ 21 Abs. 3 FVG gewährt den Gemeinden das Recht auf Teilnahme an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden für den Bereich der Realsteuern. Aus diesem Recht folgt die Pflicht der Steuerpflichtigen, die Anwesenheit der Gemeindebediensteten zu dulden und diesen Zutritt zu ihren Geschäftsräumen zu gewähren, ohne dass es hierfür einer zusätzlichen gesonderten Ermächtigungsgrundlage bedarf. Es liegt kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) im Rahmen staatlicher Eingriffsverwaltung vor."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

98 Zentrale Finanzwirtschaft

Ausgaben 2025: 1.050 Mio € · im Antragsjahr 2023 860 Mio € — preisbereinigt +17 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 334 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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