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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EFRAKTION
3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, den Zuschuss für den Hessischen Rundfunk in Höhe von 60.000 Euro zu streichen, da der HR sich überwiegend über Rundfunkgebühren finanziert. Es wird argumentiert, dass der Steuerzahler nicht zusätzlich belastet werden sollte, um kulturelle Veranstaltungen wie das Jazzfestival zu unterstützen.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Kooperationsvertrag mit dem Hessischen Rundfunk (HR) im Zusammenhang mit dem vom HR jährlich veranstalteten Jazzfestival wird von der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
  2. Der auf Basis dieses Vertrages gewährte städtische Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro an den Hessischen Rundfunk ist nach Ablauf der bereits zugesagten Förderfrist zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem städtischen Haushalt zu streichen.

Begründung

Der HR finanziert sich als Anstalt des Öffentlichen Rechts zu etwa 85 Prozent über Rundfunkgebühren, die von den Radiohörer*innen und Fernsehzuschauer*innen über den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingesammelt werden. Diese Gebühren sollten ausreichend sein, um über die üblichen Radio- und Fernsehprogramme hinaus kulturelle Veranstaltungen wie das Jazzfestival zu finanzieren. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler neben seinen Rundfunk-Beiträgen in Form städtischer Zuschüsse weitere Zahlungen an den Hessischen Rundfunk leistet. Sollte der HR nicht in der Lage sein, das ohne Zweifel künstlerisch sehr anspruchsvolle Jazzfestival ohne städtischen Zuschuss auszurichten, so sollte er zur begrüßenswerten Fortführung der Veranstaltung private Geldgeber finden, nicht aber den Steuerzahler beanspruchen. Der Antrag richtet sich also nicht gegen das Jazz-Festival als kulturelles Ereignis, sondern gegen die städtische Alimentation einer von Beitragszahlern ausreichend finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2022 brachte FRAKTION diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2022 75 Mio € — preisbereinigt +10 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 58
Beraten
Die Vorlage E 330 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 8 · 02.06.2022
TO I, TOP 52
Abgelehnt
Die Vorlage E 330 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 21
Beraten
Die Vorlage E 330 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Kenntnis)

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