Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Mittel für die Grundreinigung von Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in Frankfurt vor. Dies ist notwendig, um das Erscheinungsbild der Stadt zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für Bürger und Besucher zu steigern. Die Mittel sollen nicht aus dem Gebührenhaushalt stammen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für eine Grundreinigung von Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen werden die Mittel für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 22.05
2024 2025 von 2.580.000 € 2.603.000 € um 50.000 € 100.000 € auf 2.630.000 € 2.703.000 €
erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Begründung: Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen sind Visitenkarten von Städten. Nicht nur für die Einwohnerinnen und Einwohner trägt das Erscheinungsbild dieser Straßen zum Wohlbefinden und zur Wohn- und Aufenthaltsqualität bei, auch Besucherinnen und Besucher erhalten hier oft einen ersten oder einen sehr vertieften Einblick in die jeweilige Stadt. Dies gilt natürlich auch für Frankfurt. Leider ist festzustellen, dass viele Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in Frankfurt mittlerweile einen Verschmutzungsgrad aufweisen, der mit den handwerklichen und technischen Mitteln der turnusmäßigen Straßenreinigung nicht mehr zu beseitigen ist und das Erscheinungsbild nachhaltig beschädigt. Es ist daher sinnvoll, über die FES eine Grundreinigung dieser Straßen zur Beseitigung von hartnäckigen Verschmutzungen durchzuführen und die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, da der Gebührenhaushalt damit nicht belastet werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung ohne Zusatz), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 200) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)