Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Geothermie für Frankfurt

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, zur Ermittlung der geothermischen Potentiale in Frankfurt Probebohrungen durchzuführen und ein Kataster anzulegen, in welchem für alle Bürgerinnen und Bürger die Potentiale von geothermischer Energie zur Wärmeversorgung einsehbar sind.
  2. Zur Ermittlung der geothermischen Potentiale wird in der Produktgruppe 22.04 die Projektdefinition 5.010760 in "Geothermie" umbenannt und mit

2025 1.500.000 €

ausgestattet. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

  1. In der Produktgruppe 22.04 wird die Projektdefinition 5.010740 "Erneuerbare Energien-Fonds" um

2025 1.500.000 €

gekürzt.

Begründung

Begründung: Oberflächen- und Tiefengeothermie können in Zukunft wichtige Bausteine für die Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt sein. Damit sich Bürgerinnen und Bürger jedoch für diese Energiequellen entscheiden - sei es, um (nicht günstige) Bohrungen auf eigenen Grundstücken durchzuführen, oder für eine Beteiligung an einer dezentralen Quartiersversorgung über Geothermie -, bedarf es weiterer Probebohrungen im Stadtgebiet, um ein möglichst umfassendes Bild der Potentiale zu erhalten. Ziel ist ein Kataster, aus dem ersichtlich wird, ob es in Wohnortnähe ein nutzbares Potential für Geothermie gibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.04 Energie und Klimaschutz

Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2024 6 Mio € — preisbereinigt +60 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 40
Abgelehnt
Die Vorlage E 326 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung