Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Anpassung des Budgets der Ortsbeiräte für Verschönerungsvorhaben, um eine gestaffelte Pauschale pro Einwohner einzuführen. Dies soll insbesondere kleineren Ortsbeiräten zugutekommen, die unter der bisherigen Regelung leiden. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den im Entwurf des Haushalts 2022 zur Festlegung des Budgets
der Ortsbeiräte für Verschönerungsvorhaben zu Grunde gelegten Pauschalbetrag in Höhe von
0,50 EUR pro Einwohner dergestalt anzupassen, dass ein nach Einwohnerzahl gestaffelter Pauschalbetrag zwischen 0,50 EUR und 1,00 EUR zur Anwendung kommt:
Ortsbezirke bis 25.000 Einwohner 1,00 EUR / pro Einwohner
Ortsbezirke bis 75.000 Einwohner 0,75 EUR / pro Einwohner
Ortsbezirke ab 75.001 Einwohner 0,50 EUR / pro Einwohner
Begründung
Aus der bereits im Jahr 2012 erfolgten Halbierung des Pauschalbetrages pro Einwohner von 1,00 EUR auf 0,50 EUR für die Ortsbeiratsbudgets resultiert insbesondere für die kleineren Ortsbeiräte eine besondere Härte. Diese wird mit der Einführung einer Staffelung dieses Pauschalbetrages - die sich an der jeweiligen Einwohnerzahl des Ortsbezirkes orientiert - zurückgenommen. Andererseits wird über ein solches Verfahren gewährleistet, dass kein Ortsbeirat schlechter gestellt wird als das seit der 2012 vorgenommenen Änderung der Fall ist. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2022 sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.
35.01 Zentrale Serviceleistungen
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2022 5 Mio € — preisbereinigt +161 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)