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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Einrichtung eines Informations- und Erlebnisortes…

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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Einrichtung eines Informations- und Erlebnisortes für weltweit bekannte kulinarische Spezialitäten aus Frankfurt

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einrichtung eines Informations- und Erlebnisortes für kulinarische Spezialitäten aus Frankfurt vor. Ziel ist es, die Esskultur der Stadt zu fördern und das gestiegene Interesse an diesen Spezialitäten aufzugreifen. Erwartet wird eine Stärkung des kulturellen Images Frankfurts und die Schaffung eines Anziehungspunkts für die Öffentlichkeit.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Prüfung der Einrichtung eines attraktiven Informations- und Erlebnisortes für die weltweit bekannten kulinarischen Spezialitäten aus Frankfurt (z.B. Grüne Soße, Frankfurter Würstchen, Apfelwein, Handkäs mit Musik, Bethmännchen und Frankfurter Kranz) werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 35.000 Euro eingestellt.

Diese Mittel sollen insbesondere für die Identifizierung geeigneter Räumlichkeiten in möglichst zentraler Lage (inkl. planerische Untersuchungen und kleinere bauliche Maßnahmen) sowie für die Durchführung eines Wettbewerbs eingesetzt werden, bei dem sich interessierte Betreiber*innen, Unternehmen sowie soziale Initiativen mit ihren Konzepten für die Ausgestaltung und den Betrieb eines solchen Informations- und Erlebnisortes bewerben können. Der Informations- und Erlebnisort soll bevorzugt in aktuell leerstehenden städtischen Gebäuden eingerichtet werden.

An diesem Ort soll es Frankfurter*innen (insbes. auch Schulklassen und Kitagruppen) und Gästen ermöglicht werden, sich in möglichst zentraler Lage über die Historie, die Herstellung und die Geschichten rund um die weltweit bekannten kulinarischen Spezialitäten Frankfurts zu informieren und diese Spezialitäten mit allen Sinnen zu erleben. Für einen solchen Ort würde sich die Kombination aus einer attraktiven Ausstellung, einem flankierenden Mitmach-Programm, einem gastronomischen Angebot und einem Verkaufsraum anbieten. Im Rahmen der Ausstellung sollen auch die für den Apfelwein so bedeutsamen Streuobstwiesen als charakteristische Kultur- und Naturlandschaft Frankfurts gewürdigt werden.

Die Einrichtung des Informations- und Erlebnisortes soll in enger Abstimmung mit der städtischen Gesellschaft "Tourismus + Kongress GmbH" und unter Einbindung verschiedener fachlich betroffener Einrichtungen und Vereinigungen im Stadtgebiet erfolgen.

Wenn es die Räumlichkeiten zulassen, könnte dieser Ort auch für flankierende Veranstaltungen rund um die kulinarischen Spezialitäten Frankfurts genutzt werden (z.B. für Vorträge über die Frankfurter Apfelweinkultur, Grüne Soße-Kochkurse oder ein Kelterfest mit Apfelsaft-Herstellung für Kinder).

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Bei Nicht-Verausgabung bis zum Ende des Jahres 2027 sollen die Mittel dem Grünflächenamt zur Pflege von Streuobstwiesen zur Verfügung gestellt werden (Produktbereich 22, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen). Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Frankfurt ist deutschlandweit und international bekannt für seine kulinarischen Spezialitäten. Grüne Soße, Frankfurter Würstchen, Apfelwein, Handkäs mit Musik, Frankfurter Kranz und viele weitere Spezialitäten gehören zum kulturellen Erbe und zur Identität der Stadt.

Bisher gibt es im Frankfurter Stadtzentrum jedoch keinen Ort, an welchem sich Frankfurter*innen und Gäste in einer anschaulichen Ausstellung über die Historie, die Herstellung und die Geschichten rund um die Frankfurter kulinarischen Spezialitäten informieren und diese Spezialitäten durch begleitende Mitmach-Angebote erleben können. Ein attraktiver Informations- und Erlebnisort zu diesem Thema würde daher die Lücke in der bestehenden Bildungs- und Erlebnislandschaft Frankfurts schließen und könnte zu einem Publikumsmagneten in der Innenstadt werden.

In den vergangenen Jahren ist das Interesse an den kulinarischen Spezialitäten Frankfurts stark gestiegen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die original "Frankfurter Grüne Soße" 2016 durch das europäische Gütezeichen "geografisch geschützte Angabe" ausgezeichnet wurde und die hessische Apfelweinkultur 2022 von der UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt wurde. Diese Auszeichnung umfasst nicht nur das Getränk selbst, sondern auch die dazugehörigen Traditionen, wie den Anbau auf Streuobstwiesen, die handwerkliche Verarbeitung und das Gemeinschaftserlebnis in Apfelweinwirtschaften.

Ein attraktiver Informations- und Erlebnisort rund um die weltweit bekannten kulinarischen Spezialitäten Frankfurts würde dieses gestiegene Interesse aufgreifen und das Image Frankfurts als kulturell und kulinarisch besonders interessante Destination weiter stärken. Daher bietet sich hier eine sehr enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing an.

Die Bereitstellung einer geeigneten Räumlichkeit und die Auslobung eines Wettbewerbs zur attraktiven Nutzung dieser Räumlichkeit stellen eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung des Informations- und Erlebnisortes dar. Bislang leer stehende städtische Gebäude würden sich als Räumlichkeit besonders anbieten, da die Stadt für diese Gebäude verantwortlich ist und damit Leerstand beendet und diese Gebäude einer produktiven Nutzung zugeführt werden können. Vor ihrer Nutzung müssten die potentiell geeigneten städtischen Gebäude aber auf ihre Eignung hin untersucht und ggf. durch bauliche Maßnahmen hergerichtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Die Vorlage E 325 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPÖkoLinX-ELFAfDGartenpartei
Ablehnung:
FRAKTIONStadtv. Yilmaz
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP und ÖkoLinX-ELF; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Beraten

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (101 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung