Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung
Zusammenfassung
Der Etatansatz für den Erneuerbare-Energien-Fonds soll 2024 von 9.000.000 € auf 3.000.000 € gekürzt werden. Dies geschieht aufgrund der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung und der Annahme, dass die Mittel im Haushaltsjahr 2024 nicht ausgegeben werden können.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Etatansatz für den Erneuerbare-Energien-Fonds (Projektdefinition 5.010740) wird
2024 von 9.000.000 € um 6.000.000 € auf 3.000.000 €
gekürzt.
Begründung
Begründung: Einerseits ist erst mit einer Genehmigung des Haushalts 2024 im Herbst 2024 zu rechnen, andererseits benötigen insbesondere Beantragung, Planung und Durchführung von Installationen für erneuerbare Energien sehr viel Zeit. Es ist daher davon auszugehen, dass die neun Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 nicht einmal im Ansatz ausgegeben werden können. Aufgrund der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung und einem insgesamt realistischen, an dem zu erwarteten Ausgabebedarf ausgerichteten Mittelansatz ist es angebracht, die Mittel für Erneuerbare-Energien-Fonds abzusenken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 444) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)