Produktbereich: 33 Revision und Recht Produktgruppe: 33.01 Prüfung und Beratung
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, das Revisionsamt der Stadt Frankfurt personell und materiell so auszustatten, dass eine effektive Kontrolle der Verwendung städtischer Fördermittel gewährleistet werden kann. Dies ist notwendig, da die Stadt Frankfurt aktuell nicht in der Lage ist, die Kontrolle der Vergabe und Verwendung von kommunalen Fördermitteln ausreichend zu leisten. Eine Verbesserung wird erwartet, die langfristig zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen kann.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Revisionsamt der Stadt Frankfurt ist auf Grundlage der §§128 ff HGO sowie der geltenden Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 07.09.2018 personell und materiell so auszustatten, dass es seine vielfältigen Aufgaben, darunter insbesondere die effektive Kontrolle der Gewährung sowie der zweckmäßigen Verwendung städtischer Fördermittel umfassend gewährleisten kann. Die hierfür erforderlichen Mittel sind vom Magistrat in den Haushalt einzustellen.
Begründung
Nach Angaben des Leiters des Revisionsamtes kann die Stadt Frankfurt aktuell die Kontrolle der Vergabe und Verwendung von kommunalen Fördermitteln - wie zum Beispiel an große Sozialvereine oder Sozialverbände - nicht ausreichend oder überhaupt nicht leisten. Das liegt zum einen an der Nichteinhaltung geltender Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen sowie an fehlenden Förderrichtlinien, zum anderen aber an immer komplexerer Strukturen bei den Fördermittelempfängern, deren extrem schwierige Kontrolle das personell limitierte Revisionsamt nicht im erforderlichen Umfang leisten kann. Die notwendige Aufstockung der qualifizierten Stellen im Revisionsamt ist durch eine veränderte Priorisierung sowie die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2022 sicherzustellen. Mittel- bis langfristig ist aus dieser Maßnahme eine erhebliche Entlastung des städtischen Haushalts zu erwarten, wenn aufgrund einer effektiven Kontrolle nicht den Richtlinien entsprechende Fördermittel von vorneherein nicht vergeben oder, im Falle der Zweckentfremdung, entsprechende Rückforderungen geltend gemacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2022 im Sonderausschusses für Controlling und Revision abgelehnt.
33.01 Prüfung und Beratung
Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2022 8 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-Elf (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)