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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die Raummiete für das Stadthaus um 50 Prozent zu senken, um es für nicht-gewerbliche Organisationen zugänglicher zu machen. Dies soll die Nutzung des Stadthauses erhöhen und es einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die hohe Unauslastung des Stadthauses zu reduzieren.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Raummiete für die Anmietung des Stadthauses wird bis zu einer möglichen Umnutzung als "Haus der Demokratie" für nicht-gewerbliche Organisationen um 50 Prozent gesenkt.

Begründung

Das Stadthaus ist ein Veranstaltungsgebäude, das von der Stadt Frankfurt verwaltet wird. Durch seine zentrale Innenstadtlage ist es für viele Frankfurter*innen sehr gut erreichbar. Die Mieten für das Stadthaus sind jedoch alles andere als erschwinglich: Aktuell sind es 1.500 Euro pro Tag für kommunale Nutzung und sogar 3.500 Euro pro Tag für weitere Nutzungen. Die hohen Mietpreise haben zur Folge, dass das Stadthaus an den meisten Tagen des Jahres ungenutzt bleibt. 2021 wurden an diesem Ort pandemiebedingt lediglich 13 Veranstaltungen mit 14 Belegungstagen durchgeführt. 2022 fanden nur 36 Veranstaltungen mit 48 Belegungstagen im Stadthaus statt (F 1602/2023). Die geringe Auslastung zeigt deutlich, dass das volle Potential hinsichtlich Vermietung nicht ausgeschöpft wird. Die extrem hohen Mieten bringen exkludierende Effekte hervor und führen dazu, dass das Stadthaus lediglich von zahlungsstarken Organisationen genutzt wird. Das Stadthaus als zentral gelegener Ort, der kommunal bewirtschaftet wird, muss gegenüber der Allgemeinheit geöffnet werden. Die Halbierung der Mietpreise könnte dazu führen, dass das Stadthaus von einem größeren Kreis an Initiativen, Vereinen und Institutionen genutzt werden könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2023 70 Mio € — preisbereinigt +24 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 80
Beraten
Die Vorlage E 319 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
FDPLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage E 319 wird im Rahmen der Vorlage E 152 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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