Sanierung und Modernisierung von städtischen Leichtathletikanlagen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die gezielte Instandsetzung und Sanierung von städtischen Leichtathletikanlagen vor, um den steigenden Bedarf an modernen Sportstätten zu decken. Die Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000 € sollen zweckgebunden für die Jahre 2024 und 2025 verwendet werden. Ziel ist es, die Leichtathletik in Frankfurt zu fördern und die Infrastruktur zu verbessern.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die gezielte Instandsetzung und Sanierung von Leichtathletikanlagen auf ungedeckten städtischen Sportstätten werden aus den Mitteln für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten (Projektdefinition 5.001363)
2024 200.000 €
2025 1.000.000 €
zweckgebunden verwendet. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.4.2025 ein Prioritätenprogramm zur Sanierung der städtischen Leichtathletikanlagen vor. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die Leichtathletik gehört zu den stärksten Sportverbänden in Frankfurt mit den größten Steigerungsraten bei den Vereinsmitgliedschaften. Auf der Sport-Agenda des gegenwärtigen Magistrats steht sie offensichtlich weit unten. Lauf-, Sprung und Wurfsportarten sind stark gefragt, fördern die Gesundheit und brauchen folglich für Sommer und Winter Trainings- und Wettkampfanlagen auf der Höhe der Zeit. Auch Schulen haben dringenden Bedarf an zusätzlichen Sportflächen. Jedoch sind viele Leichtathletik-Flächen auf städtischen Sportanlagen wie in Harheim, Fechenheim, Unterliederbach oder an den Mainwasen in einem veralteten, teils ungepflegten Zustand. Zu deren Instandsetzung und Modernisierung sind zusätzliche Mittel dringend zu veranschlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.07.2024 im OBR 5 angenommen.
21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Ausgaben 2025: 22 Mio € · im Antragsjahr 2024 27 Mio € — preisbereinigt -20 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme