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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird damit beauftragt, die Aufwendungen für Kulturförderung im städtischen Haushalt 2022 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung schrittweise soweit abzusenken, dass diese spätestens im Jahr 2025 auf das Niveau vergleichbar großer Städte in Deutschland (> 500.000 Einwohner) zurückgeführt wurden.

Weiterhin wird der Magistrat dazu aufgefordert, umgehend in Gespräche mit Stiftungen, Sponsoren und Mäzenen sowie dem Land Hessen einzutreten, um die aus dieser Maßnahme für Institutionen und Kulturschaffende resultierende Differenz nach Möglichkeit vollumfänglich durch Mittel von privater Seite und/oder des Landes Hessen auszugleichen.

Begründung

Laut Berechnungen des Hessischen Landesrechnungshofes gab die Stadt Frankfurt am Main 270 Euro (Stand 2018) pro Einwohner für Kulturförderung aus. Damit liegen die Ausgaben der Stadt Frankfurt deutlich über denen anderer Städte mit mehr als 500.000 Einwohner in Deutschland. Letztere gaben im Vergleichszeitraum im Durchschnitt lediglich 160 Euro pro Einwohner für Kulturförderung aus. Zwar hat Frankfurt am Main als Metropole auch eine überregionale kulturelle Funktion, dies gilt jedoch auch für viele andere Städte mit vergleichbarer Größe in Deutschland. Ausgehend von 753.626 Einwohnern (Stand 31.12.2021) ergibt sich aus der Absenkung der städtischen Kulturförderung auf das Niveau vergleichbar großer Städte ein Einsparpotenzial in Höhe von rund 83 Millionen Euro pro Jahr für den städtischen Haushalt. Dieses Ziel kann nicht von heute auf morgen erreicht werden, jedoch erscheint eine schrittweise Absenkung der Förderhöhe von derzeit 270 Euro auf 160 Euro pro Einwohner bis zum Jahr 2025 umsetzbar. Die hieraus für Institutionen und Kulturschaffende resultierende Differenz soll möglichst durch private Mittel von Stiftungen, Sponsoren und Mäzenen sowie ggf. auch durch Landesmittel ausgeglichen werden. Diesbezügliche Gespräche und Bemühungen sind durch den Magistrat umgehend aufzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2022 75 Mio € — preisbereinigt +10 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 8 · 02.06.2022
TO I, TOP 49
Abgelehnt
Die Vorlage E 315 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme)

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