Erhöhung der institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e. V.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 und die darauffolgenden Jahre werden Mittel zur institutionellen Förderung des Filmhaus Frankfurt e.V. in Höhe von 234.000 Euro jährlich eingestellt.
Begründung
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft, heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger und interessierte Teile der Bevölkerung in Form eines eigens erstellten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Aktuell beklagt die nationale und internationale Filmbranche jedoch das Fehlen von Nachwuchskräften und einen Mangel an Diversität vor und hinter der Kamera als Folge einer systematischen Diskriminierung und Missachtung benachteiligter, gefährdeter und marginalisierter Gruppen. Diese Probleme sind auch in Frankfurt spürbar und stellen die Arbeit des Vereins Filmhaus Frankfurt gleichermaßen vor Herausforderungen. Junge Menschen haben das Interesse an professioneller Filmarbeit verloren, zudem sind Frauen, People of Color, LGBTIQ+, Geflüchtete sowie andere geografisch, wirtschaftlich, sozial oder kulturell marginalisierte Gruppen auch in der lokalen Filmbranche und Filmkultur unterrepräsentiert. Einerseits müssen junge Talente und Quereinsteiger*innen von den künstlerischen Möglichkeiten des Mediums Film sowie den vielfältigen Berufsmöglichkeiten auf neue Weise überzeugt werden, andererseits muss mehr Teilhabe von marginalisierten Gruppen an diesen künstlerischen Prozessen ermöglicht werden - nur so wird sich die vorhandene Vielfalt einer Gesellschaft, wie sie nicht zuletzt in Frankfurt existiert, auch auf deren künstlerische Produkte und Filme übertragen. Vor diesem Hintergrund wächst die Verantwortung des Filmhaus Frankfurt, dem einzigen Filmhaus in Hessen, denn Nachwuchskräfte und marginalisierte Gruppen müssen gezielt angesprochen und durch attraktive Projektangebote animiert werden, um nachhaltig an die Filmbranche herangeführt zu werden. Der Verein ist daher auf eine Neukonzeption seiner Vermittlungsarbeit angewiesen und möchte verstärkt das Filmschaffen dieser Zielgruppen ermöglichen, präsentieren und deren Akteur*innen miteinander vernetzen. Im Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026 von GRÜNE, SPD, FDP und Volt wurde zugesichert, dass das Filmhaus Frankfurt erhalten und unterstützt werden soll. Für diese neuen Aufgaben benötigt der Verein zusätzliche Mittel. Mit nur 1,7 Stellen ist die Geschäftsstelle seit Jahren stark unterbesetzt und an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Zudem belasten die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die steigenden Energiepreise die Umsätze des Vereins und den Vereinshaushalt. Im Jahr 2022 hat der Verein seine komplette Infrastruktur und seinen Web-Auftritt digitalisiert, damit einher geht eine Zunahme an Verantwortlichkeiten, u.a. durch die Übernahme und Verwaltung der Daten der ehemaligen Website filminfrankfurt.de, die von der Wirtschaftsförderung Frankfurt in den Verantwortungsbereich des Vereins übertragen wurde. Zur Deckung steigender Kosten ab 2023, die nicht durch den Geschäftsbetrieb des Vereins erwirtschaftet werden können, beantragt der Verein daher eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 60.000 EUR.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)