Produktbereich: 22 Umwelt, Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Förderung von Mini-PV-Anlagen im Klimabonus-Programm
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 160.000 Euro für die Förderung von Mini-PV-Anlagen im Haushalt 2026 bereitzustellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund sinkender Preise für Mini-PV-Anlagen und dem Ziel, den Klimaschutz in Frankfurt am Main zu fördern. Die Anpassung der Förderquote sowie die gezielte Information der Frankfurt-Pass-Inhaber sollen die Nutzung fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden einmalig für das Haushaltsjahr 2026 160.000,- Euro für die Förderung von Mini-PV-Anlagen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus) eingestellt. Die bisherige Höhe der Förderung soll im Sinne eines degressiven Ansatzes zukünftig auf 20% der förderfähigen Kosten abgesenkt werden, da die Preise für Mini-PV-Anlagen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Hierzu wird der Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 dahingehend abgeändert, dass die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.1.1, Seite 6 genannte Förderquote für Mini-PV-Anlagen von 50% auf 20% abgesenkt wird. Die Quote für Frankfurt-Pass-Inhaber*innen wird auf 80% angehoben. Der Magistrat wird beauftragt, die Richtlinie nach dem entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss entsprechend anzupassen. Die Vorteile, Voraussetzungen und Regelungen zur Nutzung von Mini-PV-Anlagen im Stadtgebiet werden über die gebündelte Bereitstellung von Informationen rund um die Installation von Mini-PV-Anlagen auf der städtischen Internetseite bekannt gemacht. Haushalte mit Frankfurt-Pass sollen besonders auf dieses Förderangebot hingewiesen werden, beispielsweise durch eine gezielte Bewerbung in den Quartiersbüros und den Sozialrathäusern in den Stadtteilen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung die Novellierung der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)", ehemals: "Frankfurt frischt auf" (M 152 vom 08.09.2023) beschlossen. Die Richtlinie fördert unter anderem Solaranlagen, Solar-Gründächer, Batteriespeicher, Ladesäulen und sogenannte Mini-PV-Anlagen. Dies entspricht den Grundsatzbeschlüssen, nach denen sich Frankfurt bis 2035 zur Klimaneutralität verpflichtet (§ 1650 vom 12.05.2022), und den Forderungen der beschlossenen Solaroffensive für Frankfurt II: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf privaten Dächern (§ 2180 vom 22.09.2022). Die Förderung von Mini-PV-Anlagen erfreut sich in der Frankfurter Bevölkerung sehr großer Beliebtheit: seit Beginn der Förderung im November 2023 konnten über 1.000 Mini-PV-Anlagen über das Förderprogramm gefördert werden. Da die bisher verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, sollen neue Mittel zur Fortsetzung der Förderung bereitgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 wurde diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
22.04 Energie und Klimaschutz
Ausgaben 2025: 9 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass in Absatz 1, Zeile 1 400.000 Euro statt 160.000 Euro verändert wird und in Absatz 2, Zeile 6 die Wörter "Senkung auf 20%" gestrichen werden) FRAKTION (= Annahme) GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Zu 2. Absatz Satz 1-2: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Zu Rest: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)