Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Bereitstellung von Mitteln für ein Förder- und Sanierungsprogramm zur Unterstützung der Frankfurter Clubszene vor. Dies ist notwendig, da viele Clubs durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind und finanzielle Unterstützung benötigen, um Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen und ihre Angebote aufrechtzuerhalten.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Haushalt 2023 werden Mittel für ein Förder- und Sanierungsprogramm für die lokale Clubszene eingestellt. Analog zur Clubförderung in Hamburg ist in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk "Clubs am Main" eine Stiftung zur Stärkung nicht-städtischer Musikbühnen (sogenannte Clubstiftung) ins Leben zu rufen, die über verschiedene Förderinstrumente und nach entsprechender Bedarfsermittlung sowohl das dauerhafte Musik-Angebot (DJ-ing wie auch Livemusik) als auch diverse Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere für Lärmschutz, unterstützt.
Begründung
Die Clubszene ist ein bedeutender Teil der Stadt Frankfurt. Gerade Music-Clubs in innerstädtischen Quartieren sehen sich jedoch in den letzten Jahren einem mitunter existenziellen Wandlungsdruck ausgesetzt. Vor allem durch Corona waren viele Clubs in ihrer Existenz bedroht und kämpfen immer noch mit den Folgen, weshalb sie städtischer Förderung bedürfen. Clubbetreiber*innen sehen zudem oftmals die Notwendigkeit, die Lärmemissionen zu reduzieren. Jedoch können sich viele der betroffenen Einrichtungen die oft außerordentlich aufwendigen und teuren Maßnahmen finanziell nicht leisten. Im Konfliktfall droht die Schließung des Clubs. Um die Anwohner*innen vor Lärm und gleichzeitig die Clubs vor Verdrängung zu schützen, sollte die Stadt solchen Music-Clubs bei der Erstellung einer Bestandsaufnahme zum Lärmschutz behilflich sein. Teil dieser Lärmschutzaktivitäten sollen Maßnahmen sein, bei denen technologische und bauliche Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzgutachten und Mediationsverfahren in der Anwohner*innen-Kommunikation eine Rolle spielen. Dabei soll geprüft werden, ob und in welcher Höhe hierfür Mittel aus Lärmschutzprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)