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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gebührenpflichtige Fahrradvignette für die Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: EBFF
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einführung einer gebührenpflichtigen Fahrrad-Vignette für Frankfurt am Main vor, um die finanziellen Belastungen durch den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur zu mindern. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für Straßenbau- und Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Dies wird als angemessen erachtet, da Fahrradfahrende keine zweckgebundenen Steuern zahlen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend eine gebührenpflichtige Fahrrad-Vignette für das Stadtgebiet von Frankfurt am Main einzuführen. Die hieraus resultierenden Einnahmen werden zweckgebunden zur Finanzierung von Straßenbau- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt, die dem Radverkehr in Frankfurt dienen.

Als jährliche Gebühr für die Fahrrad-Vignette sind zunächst 10,00 EUR für konventionelle Fahrräder bzw. 20,00 EUR für E-Bikes, Pedelecs, Lastenfahrräder sowie Fahrräder von Leihanbietern festzusetzen.

Begründung

Der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur in Frankfurt - inklusive der Erhöhung aufgrund des zwischen der Stadt und den Initiatoren des "Radentscheids" ausgehandelten Vergleichs - schlägt im städtischen Haushalt 2022 mit satten 45,05 Millionen Euro zu Buche. Hinzu kommt noch der Neubau einer Fuß- und Radwegeunterführung an der Frankenallee, für die alleine 12,82 Millionen Euro an städtischen Mitteln - also Steuergeldern - aufgewendet werden. Und auch der Bau von Fahrradgaragen, Fahrradparkhäusern und E-Bike-Ladestationen durch die Stadt Frankfurt muss schließlich finanziert werden. Um diese aus dem Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur resultierenden finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt zumindest etwas abzufedern, bietet sich die Einführung einer Fahrrad-Vignette für die Stadt Frankfurt und damit eine Kostenbeteiligung der Fahrradfahrenden an den in unserer Stadt für ihr Verkehrsmittel aufgewendeten Infrastrukturmaßnahmen an. Insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt und die Tatsache, dass Fahrradfahrende für die Nutzung von Radwegen und Straßen keine zweckgebundenen Steuern zahlen, erscheint die Einführung einer gebührenpflichtigen Fahrrad-Vignette in Frankfurt als angemessen, zumal insbesondere Radfahrer, die sich mit E-Bikes und Lastenfahrrädern fortbewegen, oftmals hohe fünfstellige Beträge für Ihre Fahrräder bezahlen. Eine Beteiligung der Fahrradfahrenden an den für sie getätigten Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 10,00 bzw. 20,00 Euro im Jahr erscheint demgegenüber gering und dürfte auch für den Einzelnen keine außergewöhnlich hohe Belastung dar. Die nummerierte Fahrrad-Vignette sollte ein ansprechendes Design haben und sich so am Rahmen befestigen lassen, dass sie die Optik des Rades nicht stört, ähnlich den Plaketten der Fahrradgeschäfte. Mittels regelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt ist die Einhaltung der Vignettenpflicht für Fahrräder in Frankfurt sicherzustellen. Aus der Einführung einer solchen Vignette, die derzeit auch in der Schweiz und anderen deutschen Kommunen, z. B. Coburg, diskutiert wird, lassen sich Einnahmen in Höhe von etwa 7,5 Millionen Euro für den städtischen Haushalt generieren (bei 81 Millionen Fahrrädern auf 83,2 Millionen Einwohnern in Deutschland kann von einem Bestand von deutlich über 700.000 Fahrrädern für Frankfurt ausgegangen werden).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

16.03 Verkehrsanlagen

Ausgaben 2025: 168 Mio € · im Antragsjahr 2022 141 Mio € — preisbereinigt +7 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 50
Abgelehnt
Die Vorlage E 311 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme)

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