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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Aufsuchende Energie- und Sanierungsberatung in den Stadtteilen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, im Haushaltsjahr 2026 einmalig 100.000 Euro für aufsuchende Energie- und Sanierungsberatung in mehreren Stadtteilen zu Verfügung zu stellen. Dies soll zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erreichung klimaneutraler Gebäude beitragen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Im Haushaltsplan 2026 werden im Haushaltsjahr 2026 einmalig 100.000.- Euro für die Organisation und Durchführung von aufsuchender Energie- und Sanierungsberatung im Auftrag der Stadt in den Stadtteilen eingestellt. Die Mittel sollen dem Klimareferat und dem städtischen Energieberatungszentrum "Energiepunkt" bzw. einer möglichen Folgeorganisation zur Verfügung gestellt werden, um möglichst noch in 2026 in mindestens 3 zusätzlichen Stadtteilen Angebote der aufsuchenden Energie- und Sanierungsberatung bereitstellen zu können. Zur Erfahrungsgestützten Umsetzung der Maßnahmen soll die Expertise und Erfahrung des Städtenetzwerks "Klimabündnis" im Sinne eines "know-how-Transfers" einbezogen werden. Eine enge Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, welches für das städtische Förderprogramm "Modernisierungsbonus" zuständig ist, wird empfohlen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die energetische Sanierung des privaten Gebäudebestandes leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung eines modernen und klimaneutralen Gebäudebestands in Frankfurt. Der Gebäudebereich ist mit rund 40 Prozent der größte Energieverbraucher in Deutschland und macht rund 30 Prozent der CO²-Emissionen hierzulande aus. Dem Gebäudesektor kommt damit bei der Umsetzung der Energiewende und dem Erreichen der Klimaschutzziele eine Schlüsselstellung zu. Bei der energetischen Sanierung der Gebäude geht es insbesondere darum, die Gebäudehüllen besser energetisch zu dämmen, energieeffizientere Heizungen einzubauen und Wärme aus klimaneutralen oder klimafreundlicheren Quellen zu nutzen. Im Juni 2025 ist das grundlegend überarbeitete Frankfurter Förderprogramm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes ("Modernisierungsbonus") in Kraft getreten. Über dieses Programm können seither Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur klimafreundlichen Wärmeversorgung städtisch gefördert werden. Im Zuge der kommunalen Wärmewende kommt der energetischen Sanierung und der Information über das neue städtische Förderprogramm eine zentrale Rolle zu. Die Stadt Frankfurt ist gesetzlich dazu verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2026 eine "kommunale Wärmeplanung" zu beschließen. Diese Wärmeplanung zielt darauf ab, den in den einzelnen Quartieren besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Spätestens nach Beschluss dieses Wärmeplans wird es voraussichtlich in den Stadtteilen ein sehr hohes Interesse an konkreter Beratung zur energetischen Sanierung und zur klimafreundlichen Wärmeversorgung geben. Das Städtenetzwerk "Klimabündnis" unterstützt seit vielen Jahren Kommunen in Deutschland und anderen europäischen Ländern bei der Umsetzung von Maßnahmen der aufsuchenden Sanierungsberatung (Kampagne "Energiekarawane"). Frankfurt ist Gründungsmitglied und Hauptsitz des Städtenetzwerks. Daher kann Frankfurt besonders gut von der Expertise und Erfahrung des Klimabündnis bei der Durchführung von Maßnahmen zur aufsuchenden Sanierungsberatung profitieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage E 310 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPAfDBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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