Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Umsetzung Arten- und Biotopschutzkonzept - Förderprogramm private Flächen
Zusammenfassung
Der Etatantrag schlägt vor, 175.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 einzustellen, um ein Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz auf privaten Flächen umzusetzen. Ziel ist es, die heimische Biodiversität zu fördern und geeignete Projekte zu finanzieren, um die ökologischen Qualitäten zu verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzepts, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 einmalig 175.000,- Euro für ein Förderprogramm eingestellt.
Die Mittel sollen die Eigentümer*innen, Pächter*innen und/oder lokal aktive Arten- und Naturschutzorganisationen finanziell dabei unterstützen, die im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt empfohlenen Maßnahmen auf ihren privaten Flächen im Stadtgebiet umzusetzen. Gefördert werden könnten beispielsweise die Entbuschung und Nachpflanzung von Streuobstwiesen, die Anlage von Tümpeln, die Renaturierung von Fließgewässern oder die artenreiche Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit dem E 192 aus 2024 wurden dem Umweltamt zwei Stellen zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzeptes zur Verfügung gestellt. Die Stadt Frankfurt spielt als Grundstückseigentümerin und im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des ABSK. Jedoch ist die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
Viele Behörden, Verbände, Institutionen aber auch Privatpersonen beschäftigen sich mit dem Naturschutz und der Erhaltung der Biodiversität, besonders wenn sie über Flächen verfügen. Um diese Akteure bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Sinne der Inhalte des ABSK finanziell zu unterstützen wird ein Förderprogramm aufgelegt. Ziel dieses ist es, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen und Artenschutz-Qualitäten auf privaten Flächen zu fördern. Dies betrifft sowohl den Lebensraum Streuobst, als auch die Landwirtschaft sowie Maßnahmen im Offenland.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)