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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Illegale Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten zügig beenden

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, einen einmaligen Betrag von 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 einzustellen, um die illegalen Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten zu beenden. Ziel ist es, die Verwaltung zu stärken, um zügig gegen solche Verstöße vorgehen zu können, was das Vertrauen der Bürger:innen in die Behörden zurückgewinnen soll.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 werden einmalig 100.000 Euro eingestellt, um es dem Umweltamt zu ermöglichen, zügig entsprechende Verwaltungsverfahren gegen diese Nutzungen einzuleiten.

Begründung

Leider haben sich sehr viele illegale Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten etabliert. In einer Stellungnahme (ST 1356/24) an den Ortsbeirat 16 heißt es exemplarisch: Aufgrund der Personalressourcen und der stadtweit hohen Anzahl an diesen illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden. Erste Priorität haben die natur- und landschaftsschutzrechtlich hochwertigen Gebiete, wie zum Beispiel die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Dieser Tatbestand ist für die Bürger:innen, die sich gesetzeskonform verhalten nur schwer nachvollziehbar und ist geeignet das Vertrauen in das Handeln der Behörden nachhaltig zu schädigen. Daher sollte die Verwaltung mit zusätzlichen Mittel in die Lage versetzt werden illegale Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten zügig zu verfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
AfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
FDPGartenpartei
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung