Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Entwicklung eines Konzepts zur Optimierung der Vermarktung des interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrums "stadtRAUM frankfurt". Ziel ist es, die Mieteinnahmen bis 2025 zu verdoppeln, um die städtischen Haushaltsbelastungen zu reduzieren.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, durch das die Vermarktung des interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrums "stadtRAUM frankfurt" in der Mainzer Landstraße 293 optimiert und die Mieteinnahmen somit kontinuierlich gesteigert werden. Die aus den hieraus resultierenden Mehrerlösen generierten Mittel sind zur Gegenfinanzierung der Mietaufwendungen für "stadtRAUM frankfurt" in die zukünftigen Haushalte einzustellen.
Begründung
Laut Magistratsbericht B 133 vom 25.03.2022 standen im Jahr 2021 bei den durch die Stadt Frankfurt langfristig angemieteten Räumlichkeiten in der Mainzer Landstraße 293 für das interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrum Mietaufwendungen in Höhe von monatlich 252.239,00 EUR (inkl. Nebenkosten) lediglich Mieterträge in Höhe von rund 42.000,00 EUR gegenüber. Diese Mieterträge werden sowohl im Entwurf des Etats 2022 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung linear fortgeschrieben, obwohl der Magistrat in seinem Bericht B 133 / 2022 darauf verweist, dass die generelle Auslastung der Veranstaltungsräume in der Pandemie zeitweise stark abgenommen hat. Bereits aus diesem Grund sind die in die Finanzplanung eingestellten Mieterträge für "stadtRaum frankfurt" deutlich zu niedrig angesetzt und müssen nach oben korrigiert werden. Zudem sind durch eine optimierte Vermarktung die Mieterträge zu steigern, so dass die Mietaufwendungen für "stadtRAUM frankfurt" dadurch in deutlich höherem Maße gegenfinanziert werden als dies bislang der Fall war. Ein möglicher Ansatz dafür könnte z. B. sein, auch Vereinen und Initiativen Räumlichkeiten gegen ein entsprechend höheres Miet -bzw. Nutzungsentgelt zu überlassen, die für ihre Angebote Teilnehmergebühren erheben. Bislang ist es lt. Nutzungsbedingungen von "stadtRAUM frankfurt" solchen Vereinen und Initiativen leider nicht möglich, dort Räumlichkeiten für ihre Zwecke zu nutzen. Insbesondere Sprachkurse und Sprachförderangebote für Kinder in ihrer jeweiligen Herkunftssprache, z. B. durch die jeweiligen Kulturvereine, sind oft gebührenpflichtig und könnten dann auch in Räumen von "stadtRAUM frankfurt" stattfinden. Bis 2025 sollte eine Verdoppelung der Mieteinnahmen im "stadtRAUM frankfurt" angestrebt werden, was zu Mehreinnahmen und damit einer Entlastung des städtischen Haushalts in Höhe von 480.000,00 EUR pro Jahr führen würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa abgelehnt.
10.03 Integration und Antidiskriminierung
Ausgaben 2025: 20 Mio € · im Antragsjahr 2022 10 Mio € — preisbereinigt +84 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 147) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) AfD (= Annahme)