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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Feldhamster, Rebhuhn & Ackerwildkräuter: Erhaltung der bedrohten Tier- und…

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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Feldhamster, Rebhuhn & Ackerwildkräuter: Erhaltung der bedrohten Tier- und Pflanzenarten der offenen Agrarlandschaft

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Es wird ein Budgetantrag zur Erhaltung bedrohte Arten der offenen Agrarlandschaft, insbesondere des Feldhamsters, in Höhe von 60.000 Euro gestellt. Die Mittel sollen zur Intensivierung von Schutzmaßnahmen sowie zur Zusammenarbeit mit Landwirten eingesetzt werden. Dies zielt darauf ab, die Population der Feldhamster nachhaltig zu sichern und die Biotopschutzmaßnahmen zu unterstützen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Fortsetzung des Schutzes der letzten verbliebenen und akut vom Aussterben bedrohten Feldhamsterpopulation und weiterer bedrohter Tier- und Pflanzenarten der offenen Agrarlandschaft werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 60.000,- Euro eingestellt.

Aus diesen Mitteln sollen ca. 25.000,- Euro für die Intensivierung der Bestandsstützungsmaßnahmen sowie für das Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit der "AG Feldhamsterschutz" der HGON zur Verfügung gestellt werden.

Weitere ca. 25.000,- Euro sollen den möglichst lokalen Landwirt*innen für die feldhamstergerechte Pflege der für die Bestandsstützung vorgesehenen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß fallen bis zu 2.500 Euro für die Pflege dieser Flächen pro Hektar und Jahr an. Darüber hinaus sind umfangreiche Schutzmaßnahmen im gesamten Gebiet notwendig, um die Ausbreitung der Feldhamster zu fördern.

Weitere ca. 10.000 Euro sollen dem NABU (Naturschutzbund Deutschland), Kreisverband Frankfurt am Main e. V. für gezielte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit örtlichen Landwirten zur Erhaltung und Entwicklung des Rebhuhns im Norden und Nordosten des Stadtgebiets zur Verfügung gestellt werden. Bei den im Rahmen dieser Maßnahmen anzulegenden Feldgehölzen, Brachflächen und Wiesen wird die Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter mitberücksichtigt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Stadt Frankfurt hat im November 2021 ein umfassendes Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) für das Gebiet der Stadt Frankfurt vorgelegt. In diesem Konzept wurden die prägenden und bedrohten Arten und Biotope im Stadtgebiet untersucht und Maßnahmen zu ihrem dauerhaften Schutz ausgearbeitet. Die höchste Priorität bei den Schutzmaßnahmen genießen die 59 sog. "Verantwortungsarten", für deren Schutz die Stadt Frankfurt innerhalb von Hessen, innerhalb von Deutschland und weltweit eine besondere Verantwortung hat. Die zeitnahe und wirksame Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen des Konzeptes entscheidet darüber, ob das Überleben der bedrohten Arten im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden kann.

Eine dieser sog. "Verantwortungsarten" ist der Feldhamster. Ursprünglich war der Feldhamster eine im Frankfurter Stadtgebiet, in Hessen und Deutschland sehr weit verbreitete Art. Heute ist der Feldhamster eines der am stärksten vom Aussterben bedrohten Säugetiere in Deutschland. Innerhalb von Deutschland gibt es nur noch in fünf Bundesländern letzte Populationen. Eines dieser Länder ist Hessen, doch auch hier ist der Feldhamster mittlerweile stark gefährdet. Innerhalb von Hessen liegt eines der letzten Verbreitungsgebiete im Stadtgebiet Frankfurts. Innerhalb der letzten Jahre sind jedoch auch hier alle Feldhamsterpopulationen bis auf eine ausgestorben. Dieses letzte Verbreitungsgebiet der Feldhamster im Stadtgebiet befindet sich in Bergen-Enkheim. Hier besteht noch ein zusammenhängender Lebensraum für Feldhamster und es gibt eine Verbindung zu den Feldhamsterpopulationen in den Umlandkommunen.

Der Feldhamster lebt in der "offenen Agrarlandschaft", die im Arten- und Biotopschutzkonzept als besonders schützenswerter Lebensraum eingestuft wird. Die Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters kommen daher auch vielen anderen bedrohten Arten wie dem Rebhuhn, der Feldlerche oder dem Feld-Rittersporn zugute, die weniger bekannt sind.

Das städtische Programm zur nachhaltigen Bestandssicherung der Feldhamsterpopulation in Frankfurt wurde 2022 gestartet und hat durch die feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung der Flächen und mit der Zucht und Auswilderung von Feldhamstern sehr wirksam zum Erhalt der Population beigetragen.

Die bisher erreichten Erfolge sollen mit einer Ausweitung auf weitere Arten des Lebensraums nachhaltig gesichert werden.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die folgenden Ziele des Arten- und Biotopschutzkonzepts umzusetzen: Verbesserung des Verbunds zwischen den Feldhamster-Lebensräumen nordöstlich von Bergen-Enkheim mit den Populationen in den angrenzenden Landkreisen Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis sowie Erhaltung und Förderung von Zielarten der offenen und strukturreichen Agrarlandschaft wie zum Beispiel Rebhuhn.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Ausgaben 2025: 13 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 306 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPAfDGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung