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Produktbereich: 10 Wahlen Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und…

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Produktbereich: 10 Wahlen Produktgruppe: 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste 19.03 Kinder- und Jugendmedizin 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädag. Aufgaben Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EBFF
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatantrag E 306 fordert eine vollständige Neuberechnung der städtischen Zuschüsse für freie Träger in verschiedenen Bereichen, um Transparenz und Fairness bei der Vergabe zu gewährleisten. Dies geschieht im Kontext eines Vertrauensverlustes der Bevölkerung in die städtischen Institutionen aufgrund von Skandalen. Ziel ist eine verbesserte Kontrolle und eine optimierte Kostenstruktur.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

und Jugendmedizin 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement, pädag. Aufgaben Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Transparenz in der Finanzierung der freien Träger - Prinzip der offenen Kalkulation einführen Vorgang:

H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832 , dokumentiert.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. ) Die Höhe der städtischen Zuschüsse für die freien Träger im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich sowie im Drogen-, Gesundheits-, Kultur- und Frauenbereich werden ab sofort - und wo möglich bereits für den Haushalt 2022 wirksam - vollständig neu berechnet. Es erfolgt weder eine Fortschreibung der bisher gewährten Zuschüsse oder Platzpauschalen, noch eine wie auch immer pauschalisierte Anpassung derselben, etwa aufgrund von Tarifsteigerungen. Stattdessen werden die freien Träger dazu verpflichtet, ihre Kosten und Kalkulation gegenüber der Stadt Frankfurt offenzulegen und damit ihren Beitrag für Klarheit und Fairness bei der Vergabe sowie Höhe der städtischen Zuschüsse zu leisten.
  2. )

In Verbindung mit der Einführung der offenen Kalkulation erhält die Stadt Frankfurt zukünftig grundsätzlich auch alle örtlichen und überörtlichen Prüfrechte für die ordnungsgemäße Verwendung von Zuschüssen durch die Zuwendungsempfänger. Dies ist durch entsprechende Vereinbarungen bzw. Anpassung der Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt sicherzustellen.

  1. ) Der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von 10 % der Personalkosten für die freien Träger (Beschluss § 7420 vom 14.12.2000 zu Antrag NR 1196/2000 der Stadtverordnetenversammlung) entfällt ebenfalls grundsätzlich und zum vertraglich jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt. Stattdessen wird den freien Trägern zukünftig ein zwischen der Stadt und den freien Trägern zu vereinbarender Zuschlag auf deren offengelegte Kalkulation gewährt.

Begründung

Der Skandal um den AWO-Komplex mit seinen kriminellen Strukturen und der Selbstbedienungsmentalität einer erheblichen Anzahl von Akteuren, die eigentlich der Wohlfahrt hätten verpflichtet sein sollen, haben der Stadt Frankfurt nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die städtischen Ämter und Institutionen erheblich erschüttert. Weiterhin ist im Rahmen der Untersuchung dieser Vorgänge durch das Revisionsamt der Stadt Frankfurt festgestellt worden, dass die Vergabe kommunaler Fördermittel grundsätzlich strenger reglementiert werden und die zweckmäßige Mittelverwendung schärfer kontrolliert werden muss. Grundsätzlich können Doppel- und Mehrfachförderungen aufgrund komplexer Organisationsstrukturen seitens der Fördermittelempfänger nicht ausgeschlossen werden. Gemäß Revisionsamt sind diese kaum aufzudecken, eine effektive Kontrolle unter den bisherigen Regeln und Bedingungen ist extrem schwierig. Zudem kommt der Hessische Landungsrechnungshof in seinem Schlussbericht für die Stadt Frankfurt am Main zur "Vergleichenden Prüfung ‚Haushaltsstruktur 2020: Großstädte' (Präsentation in der Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision zu dem Ergebnis am 07.02.2022) zu dem Ergebnis, dass für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuschüssen an Dritte die Stadt Frankfurt lediglich in 67 % der Fälle über örtliche Prüfrechte und sogar in nur 44 % der Fälle über überörtliche Prüfrechte verfügte. Im Vergleich dazu betrug diese Quote in Darmstadt 100 % (örtlich) bzw. 90 % (überörtlich), Prüfrechte für die örtliche Prüfung lagen in Wiesbaden in 88% aller Fälle und in Kassel in 80 % aller Fälle vor. Durch die Einführung des Prinzips der offenen Kalkulation (Open Book) wird es der Stadt Frankfurt ermöglicht, nicht nur die Kostenstruktur und Kalkulation der Freien Träger zu erfassen, sondern auch, Einsparpotentiale zu identifizieren und - etwa durch ein Audit - Schwachstellen und Prozesse zu optimieren. Dabei haben die freien Träger durchaus auch die Möglichkeit zu dokumentieren, dass sich in einzelnen Bereichen die anfallenden Kosten ggf. nicht oder nicht weiter senken lassen. Dies führt insgesamt zu einer verbesserten Situation sowohl für den Geber (Stadt Frankfurt) als auch für den Empfänger (freien Träger). Für die freien Träger stellt die Offenlegung der Kosten und die damit verbundene Schaffung von maximaler Transparenz zudem eine vertrauensbildende Maßnahme dar, durch die zugleich ein effektives Controlling seitens der Stadt ermöglicht wird. Über die grundsätzliche Gewährleistung der örtlichen und überörtlichen Rechte zur Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen wird zudem die öffentliche Finanzkontrolle vollumfänglich sichergestellt. Insgesamt liegt in der Einführung der offenen Kalkulation nicht nur die Chance für einen Neustart der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und den freien Trägern, sondern auch das Potential für eine deutliche Kostenersparnis auf beiden Seiten. Die für diese Maßnahme erforderlichen Finanzmittel werden durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Doppelhaushalt 2022 sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen

Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2022 5 Mio € — preisbereinigt +16 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 56
Abgelehnt
Die Vorlage E 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 58
Abgelehnt
Die Vorlage E 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 38
Abgelehnt
Die Vorlage E 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 8 · 02.06.2022
TO I, TOP 48
Abgelehnt
Die Vorlage E 306 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme)

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