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Zusammenfassung
Der Etatantrag fordert eine jährliche Kürzung der geplanten Aufwendungen für 2022-2024 um 2 Prozent, um die Haushaltslage der Stadt Frankfurt zu konsolidieren. Dies ist notwendig, da die finanzielle Situation sich kontinuierlich verschlechtert hat und eine Neuverschuldung vermieden werden soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Dezernenten werden dazu verpflichtet, die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2022 veranschlagten Ausgaben in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen im Jahr 2022 um 2 % sowie die in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Aufwendungen für 2023 und 2024 ebenfalls um jeweils 2 % per anno zu kürzen.
Sollte dies unter Ausschöpfung aller Optionen nicht möglich sein, so muss von dem jeweiligen Dezernat detailliert und in schriftlicher Form dargelegt, aufgrund welcher Pflichtausgaben sich dieses Ziel nicht erreichen lässt.
Begründung
Die Haushaltslage der Stadt Frankfurt hat sich im Vergleich zu den Vorjahren kontinuierlich verschlechtert. Der Entwurf des Produkthaushaltes 2022 ist in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig und macht ein Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt sowie die weitere Finanzplanung bis 2025 erforderlich. Daran ändert auch das unerwartet positive Jahresergebnis 2021 nicht grundlegend etwas, sondern gibt allenfalls etwas mehr Luft für die dringend notwendige Konsolidierung des städtischen Haushalts. Durch die vom Kämmerer für den Etat 2022 eingeplante Neuverschuldung in Höhe von 219 Millionen Euro für 2022 sowie 127 Millionen Euro für 2023 und 18 Millionen Euro für 2024 würde die Stadt Frankfurt ihre Rücklagen bis zum Jahr 2025 weiterhin stark abbauen und damit die Fehler der Vergangenheit weiter fortsetzen. Um die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt nicht zu gefährden, sondern auch zukünftig zu gewährleisten, ist eine solche Entwicklung in jedem Fall zu vermeiden. Daher muss für die Dezernate bereits ab sofort die Devise gelten, die der Kämmerer lt. eigenen Aussagen erst für zukünftige Haushalte anwenden will: Seine Magistratskollegen müssen schon in diesem Jahr versuchen, bei ihren Ausgaben "mit 95 Cent statt einem Euro auszukommen." Einen Aufschub der dafür notwendigen Sparmaßnahmen und Einschnitte darf es ebenso wenig geben wie ein weiteres "Wunschkonzert der Dezernenten" beim städtischen Haushalt 2022. Die Reduzierung der Haushaltsansätze für 2022 im Ausgabenbereich um 2 % hat zur Folge, dass sich die Neuverschuldung im Jahr 2022 deutlich auf etwa 130 Millionen Euro reduziert. Im weiteren Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung bewirkt eine jährliche Kürzung der derzeit veranschlagten Aufwendungen um jeweils weitere 2 %, dass im Jahr 2023 nur noch ein Defizit von etwa 36 Millionen Euro und bereits im Jahr 2024 ein Haushaltsüberschuss in Höhe von etwa 70 Millionen Euro erreicht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die ernsthafte Mitarbeit jedes Dezernats gefordert. Sowohl selbstgesetzte Standards bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen als auch die Personal- und Sachkosten müssen kritisch hinterfragt werden. Dabei darf es für den Haushalt 2022 und die mittelfristige Finanzplanung kein "Weiter so" geben. Denn ein konsolidierter Haushalt ist Grundvoraussetzung dafür, das bürgerfreundliche und soziale Handeln unserer Stadt mittel- und langfristig zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)