Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Bereitstellung eines flächendeckenden Frühstücksangebots an Frankfurter Grundschulen vor, um allen Schülerinnen und Schülern eine gesunde Mahlzeit vor Unterrichtsbeginn zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder fördern sowie Chancengleichheit im Bildungsbereich unterstützen. Die erwarteten Ergebnisse sind eine Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit und eine Entlastung der Eltern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Bereitstellung eines flächendeckenden Frühstücksangebots an Frankfurter Grundschulen wird ein Projektfördertopf in Höhe von
500.000 Euro
in den Haushalt 2024 eingestellt, um allen Schülerinnen und Schülern die dies wünschen und benötigen, vor Unterrichtsbeginn ein einfaches Frühstücksangebot (Müsli, Obst, Brot mit Belägen) für einen gesunden Start in den Tag zu machen.
Der Magistrat ermittelt, wie die Bereitstellung eines Frühstücks an Grundschulen umgesetzt werden kann
a) die von Caterern beliefert werden,
b) die bereits über eine eigene Küche mit entsprechender Infrastruktur sowie geschultes Personal zur Bereitstellung von Lebensmitteln verfügen
und prüft, welche Kosten für die Bereitstellung eines Basisfrühstücks in den unterschiedlichen Varianten ungefähr zu veranschlagen sind.
Der Magistrat prüft nach Ermittlung der Gesamtkosten, ob eine Bezuschussung über sozial gestaffelte, moderate Elternentgelte sinnvoll erscheint. Ein digitales Bestellsystem oder bindende Entscheidungen zur Teilnahme über einen längeren Zeitraum sind zu vermeiden, da dies zusätzliche Zugangshürden darstellen könnte.
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den mit der Aufhebung des Beschlusses § 3273 vom 11.05.2023 frei gewordenen Mitteln des Produktbereichs 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2024 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
In den letzten Haushalt wurden bereits Mittel für ein kostenloses Frühstück in Kindertageseinrichtungen eingestellt. Im Zuge der Ganztagsentwicklung werden stadtweit Mensakapazitäten an Grundschulen geschaffen und erweitert sowie Verpflegungskonzepte erneuert. Dies bietet die Gelegenheit, auch das Frühstück mit in den Blick zu nehmen. Auch für Grundschulen wäre ein flächendeckendes Frühstücksangebot aus den folgenden Gründen sehr vorteilhaft:
- Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens: Ein Frühstücksangebot an der Schule stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer finanziellen Situation und anderen familiären Problemlagen eine ausgewogene Mahlzeit erhalten. Hunger und Mangelernährung wird damit vorgebeugt. Ein gesundes Frühstück ist entscheidend für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder.
- Förderung von Chancengleichheit: Ein Frühstücksangebot in der Schule trägt dazu bei, Chancengleichheit im Bildungsbereich zu fördern. Wenn alle Kinder Zugang zu einer gesunden Mahlzeit haben, unabhängig von ihrer finanziellen und sozialen Situation zu Hause, können sie sich besser auf den Unterricht konzentrieren und ihr volles Potenzial entfalten. Dies hilft, Bildungsungleichheiten zu verringern.
- Steigerung der Konzentration und Leistungsfähigkeit: Studien haben gezeigt, dass Kinder, die regelmäßig frühstücken, sich besser konzentrieren können. Ein verlässliches Frühstücksangebot in der Schule unterstützt somit nicht nur die Gesundheit der Kinder, sondern auch ihre schulische Leistungsfähigkeit. Dies kommt letztendlich auch dem Bildungssystem insgesamt zugute.
- Entlastung der Eltern: Ein verlässliches Frühstücksangebot in der Schule entlastet auch die Eltern. Dies wäre ein Vorteil nicht nur für Familien, die möglicherweise aus finanziellen Gründen oder familiären Notlagen heraus ihren Kindern kein Frühstück zubereiten (können), sondern auch für Eltern, die wegen des eigenen Arbeitseinsatzes nur über sehr knappe zeitliche Ressourcen verfügen. Das Angebot könnte für alle Familien mit Frankfurt-Pass entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Abdeckung über einen Sockelbetrag hinausgehender Kosten wäre die Erhebung sozial gestaffelter Elternentgelte möglich, analog zu den Regelungen für die Mittagsverpflegung an Grundschulen. Insgesamt würde die flächendeckende Bereitstellung eines Frühstücks für Grundschülerinnen und -schüler an Schulen in Frankfurt nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder verbessern, sondern auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche schulische Laufbahn erhöhen. Es wäre eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft als Ganzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2024 412 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung)