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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag der AfD sieht vor, die finanziellen Mittel für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden im Haushalt 2022 sowie die Vorausplanung für die Jahre 2023 bis 2025 ersatzlos zu streichen. Dies wird mit der Begründung untermauert, dass die Sanierung in den kommunalen Aufgabenbereich fällt und kein gesondertes Finanzierungsprogramm notwendig ist.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel für eine energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden (Projektnummer 5.010742) für das Jahr 2022 in Höhe von 12,5 Mio. Euro wird ersatzlos gestrichen. Ebenso werden die in der Vorausplanung für die Jahre 2023 bis 2025 hierfür eingeplanten jeweils 25 Mio. Euro pro Jahr gestrichen.

Begründung

Die Sanierung von städtischen Bestandsgebäuden fällt grundsätzlich in den kommunalen Aufgabenbereich. Sollte eine Sanierung nötig sein, ist diese natürlich auch dahingehend durchzuführen, dass neueste Energiestandards berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es aber keines gesonderten Finanzierungsprogramms zur außerplanmäßigen energetischen Ertüchtigung. Gerade auch angesichts der stark defizitären Haushaltslage ist dies nicht angebracht. Außerdem ist ein klar positiver Kosten-Nutzen-Faktor nicht erkennbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage E 293 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

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