Förderschulen und inklusive Betreuung bedarfsgerecht ausbauen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Schaffung zusätzlicher Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Bereitstellung von Hortkapazitäten mit inklusiven Nachmittagsangeboten vor. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarfen an Förderschulplätzen gerecht zu werden und eine bestmögliche Förderung der betroffenen Kinder zu gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Für die Schaffung ausreichender Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und zusätzlicher Hortkapazitäten mit inklusiven Nachmittagsangeboten werden in die Produktgruppe 20.01 unter der Maßnahme "5.002006 Planungsmittelpauschale für Förderschulen" Planungsmittel in Höhe von 25.000 € für 2024 und 50.000 € für 2025 für den Ausbau der Panoramaschule eingestellt. Der Ausbau der Schule erfolgt zeitnah in Modulbauweise. Neben dem Bau weiterer Schulklassen werden auch Räumlichkeiten für einen inklusiv arbeitenden Hort miteingeplant und Kontakte zu möglichen Trägern aufgenommen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Finanzhaushalts im Produktbereich 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) verzeichnet seit Jahren mit Abstand die höchsten Bedarfe nach dem Förderschwerpunkt "Lernen". Zudem handelt es sich um einen Schwerpunkt, in dem die Beschulung an einer Regelschule häufig nicht die beste Förderung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherstellen kann. Die Panoramaschule in Nied erfreut sich größter Beliebtheit bei den Familien und muss eine stetig steigende Anzahl an Schülern beschulen. Die Schule finanziert auf eigene Kosten eine UBUS-Kraft und eine schuleigene Psychologin. Zudem gibt es spezielle Unterstützungssysteme, um Schüler/innen, wann immer möglich, erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zu führen. Die steigenden Schülerzahlen mussten bereits durch mehrere Außenstellen aufgefangen werden. Auch andere Frankfurter Förderschulen leiden unter einer übermäßigen Auslastung, die sich nachteilig auf die Unterrichtsbedingungen auswirkt. Zudem bleibt ungeklärt, wo die im "Haus der Horizonte" untergebrachten Schülerinnen und Schüler mit GE-Förderbedarfen beschult werden sollen, die mehrheitlich nicht aus Frankfurt kommen und -entgegen aller Warnungen der Schulen - nicht in die Gesamtplanung miteinbezogen wurden. Für das kommende Schuljahr prognostizieren die Frankfurter Förderschulen nach derzeitigem Stand einen Bedarf von 2-4 zusätzlichen Klassen im Förderschwerpunkt GE, die nicht im Rahmen vorhandener Schulplätze abgedeckt werden können. Eine Ausweitung der Kapazitäten ist dringend notwendig. Dass die betreffenden Ämter das wiederholt bekräftigte Angebot zur Erweiterung der Panoramaschule angesichts des dringlichen Mangels an Flächen, Schulplätzen, inklusiven Nachmittagsangeboten und inklusiver schulischer Infrastruktur nicht einmal prüfen, ist unverständlich und grob fahrlässig. Die Panoramaschule verfügt über unbebaute / ungenutzte Flächen, großzügige Freizeitareale sowie Sport- und Aufenthaltsstätten (u. a. Turnhalle, Schwimmbad, Küche mit Speiseraum). Die Schulleitung und der Schulelternbeirat bekräftigen den Willen zu einer Erweiterung der Zügigkeit, die problemlos durch einen Anbau an das Hauptgebäude hergestellt werden könnte. Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie hat schon vor Jahren Erweiterungsmöglichkeiten auf der regulären Bebauungsfläche aufgezeigt. Schulhof- und Grünflächen stünden an anderer Stelle des großen Grundstücks noch in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Anbau könnte zudem auch einem angegliederten Hort als Standort dienen, der allen Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen zugutekommen würde. Der Standort wäre angesichts der kurzen Fußwege zu mehreren umliegenden Schulen ideal. So könnten Kinder mit und ohne Behinderung am Nachmittag inklusiv betreut werden. Vor dem Hintergrund des erwarteten Rechtsanspruchs auf eine Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder und den bereits bestehenden Betreuungsengpässen im Stadtteil sollte dieses Angebot der Schule dringend geprüft werden. Die Stadt Frankfurt unternimmt enorme Anstrengungen für mehr schulische Inklusion und verzeichnet erfreulicherweise seit Jahren Inklusionsquoten über dem hessenweiten Durchschnitt. Auch im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung verzeichnet Frankfurt Erfolge bei der schulischen Inklusion mit einer sehr niedrigen Feststellungsquote. Dies liegt darin begründet, dass in Frankfurt im Sinne der Kinder wann immer möglich die Einstufung in einen anderen Förderschwerpunkt erfolgt, um möglichst vielen Kindern die Chance auf einen lernzielgleichen Abschluss zu geben. Für alle Kinder, die trotzdem das Angebot einer Förderschule benötigen und wünschen, müssen jedoch auch Plätze zur Verfügung gestellt werden, um die Wahlfreiheit und eine bestmögliche Förderung zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2024 412 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung)