Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 32 Personal und Organisation

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies soll durch tarifvertraglich begründete Stellen geschehen, die auch gemeinnützige Aufgaben erfüllen. Ziel ist es, der sozialen Spaltung entgegenzuwirken und die Teilhabe am städtischen Leben zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main legt in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt auf Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um Stellen zu schaffen, damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Diese Stellen werden tarifvertraglich begründet.
  2. Die auf diesem Wege neu zu schaffenden Arbeitsplätze dienen auch der Erfüllung zusätzlicher, gemeinnütziger Aufgaben, die nicht durch öffentliche Dienstleistungen abgedeckt werden und aufgrund mangelnder Gewinnerwartungen von privatwirtschaftlichen, profitorientierten Anbietern nicht erbracht werden. Dazu können Stadtentwicklungsprojekte, eine Verbesserung der Nahversorgung, Unterstützung in Bereichen der Kinder-, Senioren- und Familienhilfe sowie soziale und kulturelle Projekte zählen.
  3. Die Betreuung und Begleitung von Erwerbslosen und die Vermittlung besonders von Langzeitarbeitslosen in gute Arbeit braucht gutes Personal. Deshalb: Stellenausbau statt Stellenkürzungen beim Jobcenter Frankfurt! Die Beauftragung Dritter und die Förderung privater Arbeitsvermittler ist dagegen einzustellen.

Begründung

Die Ursachen für Armut sind nicht zuletzt Folgen einer verfehlten Politik, die sich nicht an sozialer Verteilungsgerechtigkeit orientiert. Die Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung sind ein krasses Beispiel hierfür: Sie haben Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt und zu einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse geführt, zu Zeit- und Leiharbeit, einem wachsenden Niedriglohnsektor und immer weiter steigendem Druck auf das Lohngefüge. Vollzeitbeschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen, unbefristeten Arbeitsverhältnis mit angemessener Entlohnung wird immer mehr zurückgedrängt. Die Mittelschicht schrumpft, die Zahl derjenigen, die von ihrer Arbeit allein nicht mehr leben können oder bereits vollständig auf Transferleistungen angewiesen sind, wächst. Nicht nur durch die Corona-Pandemie und damit einhergehende wirtschaftlichen Folgen geht die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander. Dies ist eine Tatsache, die mittlerweile statistisch nicht mehr schönzurechnen und durch Herumpfuschereien an Armutsberichten auch nicht mehr zu verharmlosen ist. Dies schlägt sich erheblich in den Kommunen nieder: Nicht nur im städtischen Haushalt, der durch steigende Pflichtleistungen belastet wird, sondern auch in einer immer stärker segregierten Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass Menschen sich eine Teilhabe am Leben in der Stadt nicht mehr leisten können. Auch für die Stadtgemeinschaft bedeutet dies eine Verarmung. Diese Menschen fehlen im öffentlichen Leben und in Diskussionsprozessen. Städte und Gemeinden können zwar die oben beschriebene Bundesgesetzgebung nicht direkt beeinflussen, sollten aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran arbeiten, der sozialen Spaltung auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken: Der dritte Arbeitsmarkt bietet eine Chance hierzu. Deshalb fordert DIE LINKE. den Wiedereinstieg der Kommune in einen kommunalen, öffentlich geförderten Beschäftigungssektor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18 Soziales

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2023 1.353 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 64
Abgelehnt
Die Vorlage E 291 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung