Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.03 Betreuung des Magistrats
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, auf die Bestellung von Stadtbezirksvorstehern zu verzichten, da dieses Amt als überflüssig erachtet wird. Die damit verbundenen Kosten von über 600.000 Euro jährlich sind in der aktuellen finanziellen Lage nicht mehr tragbar. Ziel ist es, die verbleibenden Aufgaben effizienter zu verteilen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Bestellung von Stadtbezirksvorstehern zu verzichten. Nach dem Ablauf der Dienstzeit der derzeitigen Amtsinhaber werden die Positionen in allen Stadtbezirken nicht mehr besetzt.
Begründung
Das Amt des Stadtbezirksvorstehers in Frankfurt wurde im Jahr 1868 eingeführt. Mit der Einführung der Ortsbeiräte im Jahr 1972 ist dieses Amt eigentlich überflüssig geworden. Die Aufwandsentschädigung für Stadtbezirksvorsteher beträgt derzeit jährlich über 600.000 Euro, zuzüglich Ersatz des Verdienstausfalls und der Fahrkosten. Diese Aufwendungen für die Stadt sind gerade in diesen finanziell angespannten Zeiten nicht mehr begründbar. Außerdem haben sich durch die Digitalisierung und der damit verbundenen Möglichkeit für die Bürger, sich über die Institutionen und Angebote der Stadt zu informieren, die Aufgaben der Stadtbezirksvorsteher geändert und in vielen Bereichen auch verringert. Die verbleibenden Aufgaben können funktionsbezogen verteilt werden u.a. an Ortsvorsteher, Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftragte oder Schiedsleute. Daher kann auf Stadtbezirksvorsteher künftig verzichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
30.03 Betreuung des Magistrats
Ausgaben 2025: 5 Mio € · im Antragsjahr 2022 4 Mio € — preisbereinigt +28 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)