Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, 500.000 Euro zur Sockelfinanzierung der IFF-Träger im Haushalt 2023 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die steigenden Kosten der Träger zu decken und die nachhaltige Unterstützung der Anlaufstellen für Frauenbildung in Frankfurt am Main zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt 2023 werden, auch im Angesicht der zu erwartenden Mehrkosten, insgesamt 500.000 Euro zur Sockelfinanzierung der IFF-Träger eingestellt, zusätzlich zur bestehenden Förderung des IFF Trägerverbunds Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger.
Begründung
In 2023 rechnet der IFF Trägerverbund Initiative Frankfurter Frauenbildungsträger (bestehend aus den fünf Trägern beramí e.V., jumpp Frauenbetriebe e.V., FAPRIK gGmbH, VbFF e.V. und Infrau e.V.) mit zusätzlichen Kosten von 10 bis 15 %, die zum Zeitpunkt seiner Antragstellung nicht absehbar waren und deshalb nicht in seinen Finanzplänen eingeplant werden konnten. Die Steigerung bezieht sich auf Preissteigerungen bei den Sachkosten wie z.B. Energie, allgemeine Nebenkosten und Tariferhöhungen bei Personalkosten. Die Mehrkosten können aktuell bei keiner Finanzierungsart geltend gemacht werden. Die Entwicklung der Mehrkosten muss in den Haushalt miteingerechnet werden, um den tatsächlichen finanziellen Mehrbedarf der Träger abzubilden. Als existenzsichernde Perspektive für die Träger, die wiederum als verlässliche Anlaufstellen für alle Zielgruppen gelten, benötigen diese insbesondere eine Sockelfinanzierung von 30-40% der Kosten für eine Geschäftsstelle, die immer da ist und somit ein verlässliches System der Kontaktnahme für die Zielgruppen sichert. Diese Kosten werden über einen Systemwechsel zu Pauschalen und Standardeinheitskosten in Projektfinanzierungen nicht mehr gedeckt. Dazu gehören Kosten für die Geschäftsführung, eine Verwaltungsstelle, eine Beraterin, Miet- und Nebenkosten für genanntes Personal, Reinigungskosten, Sachkosten für Anforderungen wie Qualitätsmanagement, Betriebsarzt bzw. -ärztin, Arbeitssicherheit und Datenschutz, IT-Infrastruktur, Büromaterial und weitere nicht direkt zuordenbare Kosten. Für die Finanzierung einer Sockelfinanzierung eines Trägers wird von jährlich rund 100.000 Euro ausgegangen, abhängig von den jeweiligen tatsächlichen Kosten eines Trägers. Insgesamt beläuft sich damit der Bedarf an Finanzierungsaufstockung des IFF Trägerverbunds auf 500.000 Euro. Diese Kosten müssen in Zukunft gedeckt und in die Haushaltsplanung miteinbezogen werden, um die notwendige Absicherung der nachhaltigen Angebote der Anlaufstellen des IFF zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)