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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Wohnraumsituation kurzfristig verbessern

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Etatansatz für den Erwerb von Belegungsrechten in der Produktgruppe 17.01 soll erhöht werden, um der abnehmenden Zahl an Sozialwohnungen in Frankfurt entgegenzuwirken. Die Erhöhung ist notwendig, um die soziale Wohnraumsituation kurzfristig zu verbessern.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Etatansatz für den Erwerb von Belegungsrechten in der Produktgruppe 17.01 wird

2024 2025 von 9.500 T € 11.000 T € um 1.000 T € 2.000 T € auf 10.500 T € 13.000 T €

erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich.

Begründung

Entgegen des allgemeinen Trends in Hessen nimmt in Frankfurt der Bestand an Sozialwohnungen ab. Die Bautätigkeit nimmt, aufgrund der Unattraktivität der Förderprogramme, der gestiegenen Baukosten und den weiteren Rahmenbedingungen, z.B. Baulandbeschluss, seit Jahren ab. Es zeichnet sich keine Trendwende ab, so dass von einem weiteren Rückgang des Sozialwohnungsbestandes der Stadt Frankfurt auszugehen ist. Das Instrumentarium des Erwerbs von Belegungsrechten entpflichtet die Regierungsverantwortlichen nicht, endlich attraktive Förderbedingungen vorzulegen, federt den Abwärtstrend allerdings ab. Nunmehr sieht der Haushaltsentwurf hierfür nur eine marginale Steigerung vor, die, ausgehend von den mitgeteilten Zahlen, allenfalls symbolischen Charakter hat, aber zu keiner signifikanten Entspannung auf dem sozialen Wohnungsmarkt führen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2024 29 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 283 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFBFF-BIGSPDFDPLinke
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Bericht: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 283 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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