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Die Pflichtaufgaben ohne Frankfurt-Bonus erfüllen

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die hohen selbstgesetzten Standards bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben auf ein normales Maß zurückzuschrauben, um Kosten zu sparen. Dies ist besonders vor dem Hintergrund eines hohen Haushaltsdefizits von etwa 220 Millionen Euro notwendig.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben die hohen selbstgesetzten Standards grundsätzlich auf das erforderliche Normalmaß zurückzuschrauben. Sollte eine absolute Notwendigkeit gesehen werden, einzelne Pflichtaufgaben weiterhin mit erhöhten Standards zu erfüllen, so ist der Magistrat aufgefordert eine solche Ausnahme ausführlich und jährlich neu zu begründen.

Begründung

Wie der Präsident des Landesrechnungshofs in einer Sitzung des Frankfurter Sonderausschusses für Controlling und Revision deutlich zeigte, ließen sich viele Millionen Euro sparen, wenn die Pflichtaufgaben ohne einen "Frankfurt-Bonus" erfüllt würden. Als Beispiele nannte Wallmann u.a. die Bezuschussung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen mit erhöhten Platzkostenpauschalen, die Entscheidung keine Elternbeiträge für die Betreuung Drei- bis Sechsjähriger zu erheben oder die reduzierte Gruppengröße von Kindern pro Gruppe von 25 auf 20. Gerade aufgrund des aktuell hohen Haushaltsdefizits von geplanten etwa 220 Mio. Euro ist ein solcher Schritt geboten. Nur in begründeten Einzelfällen sollte hiervon abgewichen werden. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. bei den Erziehern ein etwas höheres Gehalt notwendig ist, damit diese Arbeitnehmer in Frankfurt gehalten werden können. Denn aufgrund der höheren Mieten und Lebenshaltungskosten in Frankfurt kann hier eine Abweichung vom Standard im Interesse der Stadt sein, auch wenn die daraus resultierenden finanziellen Mehrkosten eine Belastung für den Haushalt darstellen. Dies ändert aber nichts daran, dass eine grundsätzliche Änderung des Status Quo in der Frage der selbstgesetzten Standards überfällig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage E 281 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 281 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme)

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