Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Zuschüsse für das Nachbarschaftsheim Bockenheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Zuschüsse für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel für die Regelförderung des Nachbarschaftsheims Bockenheim werden in 2019 von 337.000 Euro um 40.000 Euro auf 377.000 Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim trägt mit seiner intensiven sozialpädagogischen Betreuung entscheidend dazu bei, dass junge Menschen zwischen 10 und 19 Jahren in der Schule erfolgreich sind und einen qualifizierten Schulabschluss erlangen. Gerade für Kinder und Jugendliche, die aufgrund besonderer Lebensumstände weder zu Hause noch im schulischen Regelbetrieb ausreichende Förderung erfahren können, wird so die Chance auf eine aussichtsreiche berufliche Karriere eröffnet und das soziale Lernen gefördert. Sie erhalten Unterstützung, um sich zu entfalten, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Aufgrund höherer Mietzahlungen und Personalkosten bedarf das Nachbarschaftsheim für eine seriöse Finanzierung und Fortführung seiner beispielhaften Arbeit einer Erhöhung der Regelförderung um 40.000 Euro.
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 27
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung der Zuschüsse für das Nachbarschaftsheim Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel für die Regelförderung des Nachbarschaftsheims Bockenheim werden in 2019 von 337.000 Euro um 40.000 Euro auf 377.000 Euro erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Begründung: Das Nachbarschaftsheim Bockenheim trägt mit seiner intensiven sozialpädagogischen Betreuung entscheidend dazu bei, dass junge Menschen zwischen 10 und 19 Jahren in der Schule erfolgreich sind und einen qualifizierten Schulabschluss erlangen. Gerade für Kinder und Jugendliche, die aufgrund besonderer Lebensumstände weder zu Hause noch im schulischen Regelbetrieb ausreichende Förderung erfahren können, wird so die Chance auf eine aussichtsreiche berufliche Karriere eröffnet und das soziale Lernen gefördert. Sie erhalten Unterstützung, um sich zu entfalten, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Aufgrund höherer Mietzahlungen und Personalkosten bedarf das Nachbarschaftsheim für eine seriöse Finanzierung und Fortführung seiner beispielhaften Arbeit einer Erhöhung der Regelförderung um 40.000 Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.02.2019 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)