Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Einkommensgrenzen für den Erhalt des Frankfurt-Passes um 25 Prozent zu erhöhen, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Dies soll die gesellschaftliche Teilhabe von Frankfurter*innen mit niedrigem Einkommen fördern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Einkommensgrenzen für den Erhalt des "Frankfurt-Passes" werden der Kosten- und Preisentwicklung angepasst. Die derzeitigen Einkommensgrenzen werden um 25 Prozent erhöht:
1-Personenhaushalt von 976,00 Euro netto auf 1.220,00 Euro
2-Personenhaushalt von 1.264,00 Euro netto auf 1.580,00 Euro
3-Personenhaushalt von 1.550,00 Euro netto auf 1.937,50 Euro
4-Personenhaushalt von 1.838,00 Euro netto auf 2.297,50 Euro
5-Personenhaushalt von 2.126,00 Euro netto auf 2.657,50 Euro
und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft von derzeit 288,00 Euro auf 360,00 Euro netto. Der Frankfurt-Pass gilt für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen für die Dauer von 12 Monaten. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.
- Die Ausweitung des Leistungsangebots - insbesondere die Erweiterung der Ermäßigung in den Bereichen:
a. ÖPNV - Zeitkarten - Tarifzone 50 und
b. Erweiterung der Ermäßigung für das Kursangebot der VHS
wird geprüft.
Begründung
Der Frankfurt-Pass soll Frankfurter*innen mit niedrigem Einkommen die gesellschaftliche Teilhabe durch Vergünstigungen ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Einkommensgrenzen, die zum Erhalt des Frankfurt-Passes berechtigen. Diese Anhebung um 25 Prozent trägt den hohen Mieten, Energie- und Lebenshaltungskosten Rechnung. So beträgt bei Angebotsmieten die Durchschnittsmiete pro Quadratmeter in Frankfurt über 16 Euro. Bei der "Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw." laut Merkblatt zum Frankfurt-Pass jedoch nicht berücksichtigt. Bei einem Einkommen von 976 Euro bleibt demnach nicht viel übrig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)