Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht eine Erhöhung des Budgets für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen vor, um die Nutzung des ÖPNV für gehbehinderte Menschen und andere Fahrgäste zu erleichtern. Dies ist notwendig, da die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit bis 2022 nicht erreicht wurde.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In der Produktgruppe 16.11 "Förderung Öffentl. Personennahverkehr" wird der Ansatz für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Projektdefinition 5.006701)
2024 2025 von 3.000.000 € 3.000.000 € um 1.000.000 € 3.000.000 € auf 4.000.000 € 6.000.000 €
erhöht. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln der Stellplatzablöse. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in Haushaltsjahren 2024 und 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Um gehbehinderten Menschen, aber auch Fahrgästen mit Kinderwagen oder Gepäck eine Nutzung von Bussen und Bahnen zu erleichtern oder sogar erst zu ermöglichen, ist der barrierefreie Ausbau des ÖPNV unumgänglich und mit hoher Priorität voranzutreiben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz hätte schon bis zum
- Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden müssen. Dieses Ziel wurde in Frankfurt nicht erreicht, Ende 2023 waren 128 von 280 Straßenbahnhaltestellen noch nicht barrierefrei. Um den barrierefreien Ausbau zu beschleunigen, wurde mit dem Beschluss zum Nahverkehrsplan 2025+ der Zielwert für die Anzahl jährlich barrierefrei umzubauender Straßenbahnhaltestellen von 3 bis 5 auf 10 erhöht. Die Erhöhung des Etatansatzes für den städtischen Finanzierungsanteil am Umbau von Straßenbahnhaltestellen - der größere Anteil wird über den Haushalt der VGF getragen - wird benötigt, um dieser Zielvorgabe nahezukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2024 11 Mio € — preisbereinigt +20 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)