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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktbereich: 32 Personal und Organisation

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Erstellung und Umsetzung eines Stellenplans für alle Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt vor, um den tatsächlichen Personalbedarf zu decken. Dies ist notwendig, da derzeit nur 87 Prozent der Stellen besetzt sind, während die Beschäftigten 100 Prozent Leistung erbringen müssen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Daseinsvorsorge zu sichern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für sämtliche Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt wird ein Stellenplan erstellt und umgesetzt, der den tatsächlichen Bedarf gemessen an den zu erbringenden Leistungen abbildet. Dabei sind die zu erwartenden Abwesenheiten der Beschäftigten vollumfänglich als Ausfallzeiten in der Planung zu berücksichtigen. Sind Abwesenheitszeiten individuell nicht konkret voraussagbar (wie z.B. längere Erkrankung oder Elternzeit) wird der Durchschnittswert der Abwesenheitstage der letzten 3 Jahre bezogen auf einen bestimmten Abwesenheitsgrund für ein Amt oder Eigenbetrieb zugrunde gelegt.

Die geplanten Stellen sind zu 100 Prozent zu besetzen.

Begründung

In der Frankfurter Stadtverwaltung sind durchschnittlich nur 87 Prozent der Stellen besetzt. Die Beschäftigten müssen aber 100 Prozent Leistung erbringen. Dieses Missverhältnis muss ein Ende haben. Die strukturelle Unterbesetzung spart Kosten, allerdings auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Daseinsvorsorge. Das Arbeitspensum der Stadtverwaltung hat in Folge der wachsenden Stadt in den letzten Jahren zugenommen. Das Personalamt macht in diesem Zusammenhang auf immer mehr krankheitsbedingte Ausfälle aufmerksam. Der Stellenplan muss die Ausfallzeiten wegen Erkrankungen inkl. Reha-Maßnahmen ebenso wie tariflich (z.B. Urlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub, Fort- und Weiterbildung, etc.) und gesetzlich (z.B. Elternzeit, Bildungs-urlaub, Personalratsarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, etc.) begründete Abwesenheiten einkalkulieren. Die Stadt hat hier eine doppelte Verantwortung. Einmal ist sie der Bevölkerung der Stadt in allen öffentlichen Bereichen eine leistungsfähige Verwaltung schuldig. Es geht hierbei nicht nur um die Beseitigung der unzumutbaren Zustände wie z.B. bei der Ausländerbehörde, im Gesundheitsamt oder der Branddirektion, sondern auch um den Umgang mit öffentlichen Mitteln. Weil viele Ämter und Eigenbetriebe unterbesetzt sind, können zum Beispiel Bauprojekte nicht adäquat kontrolliert und begleitet werden. Mit der Folge, dass immense Mehrkosten entstehen. Die Stadt trägt auch Verantwortung für ihre Beschäftigten. Es darf nicht sein, dass die Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Gesundheit und der Arbeitnehmer*innenrechte der städtischen Mitarbeiter*innen erreicht wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. März 2022 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

98 Zentrale Finanzwirtschaft

Ausgaben 2025: 1.050 Mio € · im Antragsjahr 2022 757 Mio € — preisbereinigt +25 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 278 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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