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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Maximal ein Drittel des Einkommens für Miete - Mietzuzahlung einführen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, im Haushalt 2023 Mittel für Zuschüsse an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen bereitzustellen, die mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Dies soll die Mietbelastung für betroffene Haushalte verringern und ist durch positive Erfahrungen in anderen Städten wie Graz begründet. Der Antrag wurde jedoch in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Haushalt 2023 werden Mittel für Zuschüsse eingestellt, die an Bewohner*innen von geförderten Wohnungen ausgezahlt werden, sofern diese mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden.
  2. Beim Amt für Wohnungswesen werden entsprechend Stellen geschaffen, um die Verwaltung der Mietzuzahlung zu ermöglichen.

Begründung

Mietzuzahlungen gewährleisten, dass sich Mieter*innen von geförderten Wohnungen die Miete tatsächlich leisten können. In Graz wird dies unter dem Namen Mietzinszuzahlungen seit mehr als 20 Jahren erfolgreich umgesetzt. Knapp die Hälfte der Frankfurter Haushalte muss 30 Prozent oder mehr des Bruttoeinkommens für die Miete aufbringen (vgl. Studie der Hans-Böckler-Stiftung 2021: Die Verfestigung sozialer Wohnversorgungsprobleme, S. 108). Lohnanstiege konnten in den letzten Jahren keineswegs mit dem Anstieg der Wohnkosten Schritt halten (vgl. Immoconcept Wohnungsmarkt Studie 2020). Besonders für Senior*innen, Studierende und Familien mit Migrationshintergrund ist die Mietbelastung in Frankfurt oft zu hoch (vgl. Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring 2017). Die mittlere Mietbelastungsquote in Frankfurt liegt bei 30,2 Prozent (Studie der Hans-Böckler-Stiftung 2021: Die Verfestigung sozialer Wohnversorgungsprobleme, S. 108). Etwa ein Viertel der Mieter*innen müssen 40 Prozent und oder sogar mehr ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen (Ergebnisse der Umfrage Leben in Frankfurt 2022: S. 21). Menschen, die weniger als 1.700 Euro im Monat zur Verfügung haben, müssen durchschnittlich 54 Prozent für die Miete aufwenden (vgl. ebd.). Mietbelastungen von mehr als einem Drittel des Einkommens werden als nicht leistbar angesehen. Zuzahlungen, auch schon in relativ geringen Höhen, machen einen deutlichen Unterschied in der Lebensrealität der Bewohner*innen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 32
Abgelehnt
Die Vorlage E 274 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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