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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass die Überschüsse der ABG Frankfurt Holding nicht an den städtischen Haushalt ausgeschüttet, sondern für den Bau von geförderten Mietwohnungen verwendet werden. Dies ist notwendig, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt entgegenzuwirken und die Mietpreise dauerhaft niedrig zu halten.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Überschüsse der ABG Frankfurt Holding werden nicht an den städtischen Haushalt ausgeschüttet, sondern für den Bau von geförderten Mietwohnungen verwendet. Mindestens die Hälfte der Wohnungen entsteht im ersten Förderweg. Die Mietpreise werden dauerhaft auf dem Niveau des jeweiligen Förderprogramms erhalten.

Begründung

In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Die ABG Frankfurt Holding will laut Finanzplan für das Jahr 2023 8,317 Millionen Euro an die Stadt überweisen. Tatsächlich steht diese Praxis insgesamt, sowie Rücklagenbildung in dreistelliger Millionenhöhe und hohe Gewinne zu erwirtschaften, mit den Zielen der ABG in Konflikt. Als stadteigene Wohnungsgesellschaft sollte die ABG - statt der Gewinnerwirtschaftung und -ausschüttung - neue Wohnungen mit bezahlbaren Mieten bauen und die Mieten in ihren bestehenden Wohnungen senken. Dies fordert auch das Bürger*innenbegehren Mietentscheid Frankfurt, für das bis Januar 2018 insgesamt 25.000 Frankfurter*innen unterschrieben haben und dessen Durchführung als Bürger*innenentscheid der Magistrat seitdem verzögert. Allein auf der Warteliste für Sozialwohnungen des Amtes für Wohnungswesen stehen laut Tätigkeitsbericht 8.973 Haushalte (Zahl vom 31.12.2020). Um diese Personen mit Wohnungen zu versorgen, muss die ABG in Zukunft dringend mehr Sozialwohnungen bauen, die dauerhaft zu einem Mietpreis von 5 bis maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. So ist es im sozialen Wohnungsbau im ersten Förderweg der Stadt Frankfurt üblich. Die geschaffenen Wohnungen stehen dauerhaft für Mieten deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung. Ein langfristiger Effekt der Förderung wird durch eine unbefristete Dauer der Mietpreisbindung sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2023 27 Mio € — preisbereinigt +7 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 273 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

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